Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere Chemie (B.Sc.) und würde gerne wissen, welche Anforderungen an eine Exmatrikulation und Wiedereinschreibung nach § 3 III der ImmO der UHH gestellt sind, bzw. was für eine Exmatrikulation aufgrund einer schweren Erkrankung im Sinne dieser Vorschrift nachzuweisen wäre.
Darüber hinaus würde mich interessieren, ob eine Exmatrikulation abgesehen von dem Verfahren nach § 3 III ImmO und eine spätere erneute Immatrikulation ohne Probleme möglich wäre, bzw. was es dann zu beachten gibt.
Liebe Grüße