Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine mündliche Abschlussprüfung absolviert, meine schriftliche Note steht jedoch noch nicht fest. Kann ich mich auch ohne der schriftlichen Note exmatrikulieren lassen oder kann dies erst mit der schriftlichen Note erfolgen? Da ich ab dem 15.08. meinen Dienst antrete, verlangt der Arbeitgeber noch vor Dienstantritt eine Exmatrikulationsbescheinigung. Ist dies möglich oder gilt mein Studium dann als nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn ich mich vor Bekanntmachung der schriftlichen Note exmatrikulieren lasse?
Vielen Dank!