Rückerstattung der Semestergebühren

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Lenux
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Bearbeitet Rückerstattung der Semestergebühren

Beitrag von Lenux »

Hallo!

Ich schreibe aktuell meine Abschlussarbeit und kann noch nicht absehen, ob ich bis zum Ende des Sommersemesters damit fertig werde. Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, den überwiesenen Semesterbeitrag rückerstattet zu bekommen, falls die Abgabe meiner Abschlussarbeit doch noch in diesem Semester sein wird.
Zudem würde ich gerne wissen, bis wann eine Überweisung der Semestergebühren für das kommende Wintersemester noch fristgerecht ist.

Vielen Dank!
Lenux
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Campus-Center - BK
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Re: Rückerstattung der Semestergebühren

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Lenux,

der Semesterbeitrag muss bis zum 1.10. auf das Konto der Uni Hamburg eingegangen sein. Sie können zunächst mit der Überweisung warten bis Sie den Fortschritt Ihrer Bachelorarbeit beurteilen können. Sie können sich auch verspätet (nach dem 1. Oktober) zurückmelden, müssen dann allerdings zusätzlich eine Verspätergebühr von 30 € entrichten. Sollten Sie sich bis zum 31.10. exmatrikulieren, wird Ihnen der Semesterbeitrag erstattet, bereits ausgestellt und verschickte Semesterunterlagen müssen uns in diesem Fall auch bis zum 31.10. vorliegen. Am besten erkundigen Sie sich auch noch mal im Studienbüro Ihres Studiengangs nach den Regelungen, bis wann Sie immatrikuliert sein müssen.

Mit besten Grüßen,
BK
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Lenux
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Re: Rückerstattung der Semestergebühren

Beitrag von Lenux »

Super, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort :)

Da habe ich direkt noch eine kurze Anschlussfrage:

Wann genau werde ich exmatrikuliert? Direkt nach der letzten Prüfung oder erst Ende des dann laufenden Semesters?

Dankeschön!

Gruß,
Lenux
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Campus-Center - BK
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Re: Rückerstattung der Semestergebühren

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Lenux,

wenn Sie sich zum WS 21/22 zurückmelden, werden Sie zum Ende des WS automatisch exmatrikuliert.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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