Liebes Campus-Center-Team,
ich schreibe im Moment meine Bachelorarbeit und werde diese demnächst abgeben. Da ich nicht weiß, ob das Gutachten rechtzeitig fertiggestellt und ich vor Semesterende mein Studium beenden kann, würde ich für das kommende Semester noch einmal den Semesterbeitrag überweisen, um sicherheitshalber weiterhin immatrikuliert zu bleiben. Nun habe ich den Tipp bekommen, dass Teile des Semesterbeitrags nach der Exmatrikulation zurückerstattet werden können. Ich möchte mich daher erkundigen, ob das tatsächlich der Fall ist, welcher Anteil zurückerstattet wird und an wen ich mich dazu wenden muss.
Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Lea