Rückwirkende Exmatrikulation

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Lenux
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Registriert: Do 6. Feb 2020, 11:02

Bearbeitet Rückwirkende Exmatrikulation

Beitrag von Lenux »

Hallo!

Ich werde voraussichtlich Anfang Oktober mit der Abgabe meiner Masterarbeit oder deren Verteidigung mein Masterstudium abschließen und würde gerne wissen, ob ich - trotzdem die Abgabe/Prüfung bereits im neuen Semester ist - mich rückwirkend exmatrikulieren kann. Da es ja die Möglichkeit gibt, bis Ende Oktober die Gebühren rückerstattet zu bekommen.

Kann ich

a) die Gebühren zurückerstattet bekommen, auf meinem Zeugnis wird aber dennoch das neue Winteresemester als Fachsemester gezählt?

b) die Gebühren zurückerstattet bekommen und somit auch als letztes offizielles Fachsemester das Sommersemster im Zeugnis stehen haben?

c) weder die Gebühren zurückerstattet bekommen noch das Sommersemester als offizielles letztes Fachsemester studiert haben?

Vielen Dank!
Lenux
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Campus-Center - BK
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Re: Rückwirkende Exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Lenux,

am besten fragen Sie zunächst in Ihrem Studienbüro, ob Sie sich für die letzten Prüfungsleistungen zurückmelden müssen. Wenn ja, ist eine Exmatrikulation rückwirkend zum 1. Oktober nicht möglich. Sie können sich dann den verbleibenden Anteil für das Semesterticket vom HVV zurückerstatten lassen, indem Sie zuvor die Exmatrikulation bspw. nach Ihrer letzten Prüfungsleistung beantragen. Dieses ist tagesaktuell möglich. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html

Erstattung beim HVV: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html

Die Fachsemesteranzahl erhöht sich mit der Rückmeldung automatisch. Aus welchem Grund ist es Ihnen wichtig, mit dem Sommersemester Ihr Studium abzuschließen? Auf den Zeugnissen und Abschlussurkunden der Uni Hamburg wird die Fachsemesterzahl nicht ausgewiesen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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