Hallo!
Ich werde voraussichtlich Anfang Oktober mit der Abgabe meiner Masterarbeit oder deren Verteidigung mein Masterstudium abschließen und würde gerne wissen, ob ich - trotzdem die Abgabe/Prüfung bereits im neuen Semester ist - mich rückwirkend exmatrikulieren kann. Da es ja die Möglichkeit gibt, bis Ende Oktober die Gebühren rückerstattet zu bekommen.
Kann ich
a) die Gebühren zurückerstattet bekommen, auf meinem Zeugnis wird aber dennoch das neue Winteresemester als Fachsemester gezählt?
b) die Gebühren zurückerstattet bekommen und somit auch als letztes offizielles Fachsemester das Sommersemster im Zeugnis stehen haben?
c) weder die Gebühren zurückerstattet bekommen noch das Sommersemester als offizielles letztes Fachsemester studiert haben?
Vielen Dank!
Lenux