Guten Tag,
ich bin aktuell im 7. Semester und melde demnächst meine Bachelorarbeit an, werde jedoch im Februar noch eine Klausur schreiben.
Ich möchte mich zum nächsten Semester (SoSe22) für den Studiengang Rechtswissenschaften einschreiben um ein Zweitstudium zu beginnen. Ich mache mir nun Gedanken, ob es ein Problem wäre wenn ich zum April zugelassen werde, meine Bachelorarbeit aber noch nicht korrigiert ist bzw. die ganze Orga rum um das Abschlusszeugnis noch andauert.
Könnte ich mein Zweitstudium antreten obwohl mein Bachelor noch nicht offiziell bestanden oder abgeschlossen ist?
Und wenn ja, müsste ich irgendetwas beachten?
Mit freundlichen Grüßen