Urlaubssemester zwischen dem 3. und 4. FS

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DennisB1
Beiträge: 1
Registriert: So 17. Okt 2021, 13:28

Bearbeitet Urlaubssemester zwischen dem 3. und 4. FS

Beitrag von DennisB1 »

Moin,

Ich würde gerne zwecks einem oder mehreren Praktika zwischen dem 3. und 4. Fachsemester meines BWL-Masters ein Urlaubssemester nehmen. Ist das möglich und kann ich mich dann einfach im darauffolgenden Semester für die Masterarbeit anmelden (das wäre dann ein Wintersemester statt wie regulär ein Sommersemester) ohne weitere Auswirkungen?

An einen anderen Zeitpunkt lässt sich ein Urlaubssemester nicht legen, weil viele Fächer dann nicht zu belegen wären, da die ja meist nur entweder im WS oder SS stattfinden.

Vielen Dank im voraus für die Beantwortung der Frage.

Viele Grüße
Dennis
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Urlaubssemester zwischen dem 3. und 4. FS

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Dennis,

die Beurlaubung ist in diesem Kontext irrelevant, da Sie in dem Semester, in dem Sie sich für die Masterarbeit anmelden wollen ("im darauffolgenden Semester"), nicht beurlaubt sein werden, wenn ich Ihre Erläuterung richtig verstanden habe.

Die Frage ist also, ob eine Anmeldung zur Masterarbeit in Ihrem Studiengang im Sommer- und im Wintersemester möglich ist.
Da dies eine prüfungsrechtliche Frage ist und die Verantwortung für das Prüfungswesen bei den jeweils für einen Studiengang zuständigen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg liegt, müssten Sie sich diesbezüglich bitte an Ihr zuständiges Studienbüro wenden: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... buero.html.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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