Exmatrikulation wegen Krankheit und Wiedereinschreibung

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EleAnge22
Beiträge: 6
Registriert: Di 21. Sep 2021, 08:31

Bearbeitet Exmatrikulation wegen Krankheit und Wiedereinschreibung

Beitrag von EleAnge22 »

Liebes Forum,

Durch eine schwere Krankheit diesen Jahres habe ich jetzt mein Studium unterbrochen. Ich habe mich automatisch durch nicht zahlen des Semesterbeitrags exmatrikuliert.

Wenn möglich, will ich mich zum Sommersemester 2022 wiedereinschreiben. Dazu (und wegen anderen Gründen) habe ich bereits ein Attest vom Arzt, worin steht, dass die Exmatrikulation sinnvoll ist (und nicht beispielsweise ein Urlaubssemester wegen bestehender Prüfungslast).

Nun habe ich aber etwas Sorge, da ich gesehen habe, dass man sich auch explizit wegen schwerwiegender Krankheit exmatrikulieren kann. Ich habe jetzt am 17.10.21 eine Exmatrikulationsbescheinigung ohne Grund erhalten, habe aber heute dennoch eine Exmatrikulation wegen Krankheit beantragt.
Nun zu meinen Fragen:

1) Kann ich diese Exmatrikulationsbescheinigung wegen Krankheit noch erhalten, also der Grund geändert werden? Ich habe sie zum Semesterende des letzten Semesters beantragt, also zum 01.10.21. Geht das "rückwirkend"?

2) Wenn dies nicht möglich ist, steht mir dann trotz Attest vllt. der fehlende Grund der Exmatrikulation bei einer Wiedereinschreibung im Weg?

3) Bei dem Online-Antrag musste ich keine Nachweise hochladen oder sah zumindest kein Feld, wo ich was hochladen kann. Muss/Kann ich das noch im weiteren Verlauf oder wird das ohne Nachweise ausgestellt?
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulation wegen Krankheit und Wiedereinschreibung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r EleAnge22,

"... ich habe jetzt am 17.10.21 eine Exmatrikulationsbescheinigung ohne Grund erhalten, habe aber heute dennoch eine Exmatrikulation wegen Krankheit beantragt. "

Das war überflüssig.

Der Grund, aus dem ein*e Studierende*r exmatrikuliert werden, ist irrelevant im Kontext der Wiedereinschreibung.

Ob die Bedingungen für die Wiedereinschreibung erfüllt sind, also ob das Studium aus einem wichtigen Grund unterbrochen wurde, wird im Rahmen der Wiedereinschreibung geprüft, nicht bei der Exmatrikulation.

Es spielt also keine Rolle, aus welchem Grund Sie exmatrikuliert wurden bzw. ob Sie von uns oder durch eigenen Antrag exmatrikuliert wurden. Es sind bei der Exmatrikulation folglich auch keinerlei Nachweise zu erbringen.

Wichtige ist nur, dass Sie im Rahmen der Wiedereinschreibung die entsprechenden Nachweise erbringen können. Die Nachweise wären dann im Antrag auf Wiedereinschreibung hochzuladen.

Ich würde Sie bitten, dass Sie uns noch mal über das Kontaktformular des Campus-Centers schreiben und dabei die Antragsnummer des Exmatrikulationsantrags nennen, damit wir prüfen können, ob bezüglich dieses nicht erforderlichen Exmatrikualtionsantrags noch Informationen an meine für die Bearbeitung des Antrags zuständigen Kolleg*innen weitergeleitet werden müssten. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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