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Beurlaubung bei Studienverlaufsänderung

Verfasst: So 12. Dez 2021, 14:51
von MG96
Liebes Team,

Für das 10. Semester Humanmedizin ist die Abgabe einer Studienarbeit als einzige Prüfungsleistung vorgesehen (bei mir SS 2022). Ich würde die Abgabe gern auf das WS 22 verschieben, also sozusagen ein Semester pausieren. Dadurch würde ich im SS 22 keine Prüfungsleistungen erbringen.
Muss ich dafür ein Urlaubssemester einlegen oder kann ich als Student normal weiter eingeschrieben bleiben ohne für dieses Semester einen Leistungsnachweis zu erbringen?

Vielen Dank und viele Grüße

Re: Beurlaubung bei Studienverlaufsänderung

Verfasst: Mo 13. Dez 2021, 14:18
von Campus-Center - Oksana Maryskevych
Liebe/r MG96,

grundsätzlich gibt es an der Uni Hamburg keine minimale Anzahl an Leistungen, die Sie pro Semester erbringen müssen. Sie können Ihr Studium also individuell planen, ein Antrag auf Beurlaubung ist dafür nicht erforderlich.

Ich würde Ihnen allerdings raten, sich an das UKE zu wenden und vorab zu klären, ob die für das Sommersemester 2022 vorgesehene Prüfungsleistung problemlos im Wintersemester 2022/23 erbracht werden kann. Die Kolleg*innen im Prodekanat für Lehre des UKE können Sie bezüglich der Planung und Gestaltung Ihres Studiums beraten.

Beste Grüße,
Oksana Maryskevych