Urlaubssemester bei vorläufiger Masterzulassung

Antworten
canto
Beiträge: 1
Registriert: Di 14. Dez 2021, 18:26

Bearbeitet Urlaubssemester bei vorläufiger Masterzulassung

Beitrag von canto »

Hallo!

Ich befinde mich momentan im Übergang zwischen Bachelor und Master. Ich bin also vorläufig im Master eingeschrieben, habe die Bachelorarbeit aber noch nicht abgegeben. Nun werde ich aber aufgrund von Krankheit ein Urlaubssemester einlegen müssen und die Frist zur Nachreichung des Bachelorzeugnisses nicht einhalten können (da ich ja auch noch die Korrekturzeit einberechnen muss). Gibt es eine Möglichkeit, eine Exmatrikulation deswegen zu verhindern? Oder muss ich bis zum Wintersemester 2022/2023 warten, um weiterstudieren zu können?

Danke und viele Grüße,

canto
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Urlaubssemester bei vorläufiger Masterzulassung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo canto,

wenn Sie Ihren Bachelorstudiengang nicht bis zum Ende des ersten Mastersemesters abschließen können, werden Sie aus diesem exmatrikuliert. Sie müssen bis zum 31.3. nicht zwingend das Abschlusszeugnis einreichen, hierfür reicht alternativ auch eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, dass Sie das Bachelorstudium vollständig abgeschlossen haben. Sollten Sie diese nicht erhalten können, müssen Sie sich leider erneut für den Masterstudiengang bewerben.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten