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Urlaubssemester bei vorläufiger Masterzulassung

Verfasst: Di 14. Dez 2021, 20:48
von canto
Hallo!

Ich befinde mich momentan im Übergang zwischen Bachelor und Master. Ich bin also vorläufig im Master eingeschrieben, habe die Bachelorarbeit aber noch nicht abgegeben. Nun werde ich aber aufgrund von Krankheit ein Urlaubssemester einlegen müssen und die Frist zur Nachreichung des Bachelorzeugnisses nicht einhalten können (da ich ja auch noch die Korrekturzeit einberechnen muss). Gibt es eine Möglichkeit, eine Exmatrikulation deswegen zu verhindern? Oder muss ich bis zum Wintersemester 2022/2023 warten, um weiterstudieren zu können?

Danke und viele Grüße,

canto

Re: Urlaubssemester bei vorläufiger Masterzulassung

Verfasst: Mi 15. Dez 2021, 15:04
von Campus-Center - BK
Hallo canto,

wenn Sie Ihren Bachelorstudiengang nicht bis zum Ende des ersten Mastersemesters abschließen können, werden Sie aus diesem exmatrikuliert. Sie müssen bis zum 31.3. nicht zwingend das Abschlusszeugnis einreichen, hierfür reicht alternativ auch eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, dass Sie das Bachelorstudium vollständig abgeschlossen haben. Sollten Sie diese nicht erhalten können, müssen Sie sich leider erneut für den Masterstudiengang bewerben.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Mit besten Grüßen,
BK