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ausreichender Grund für Beurlaubung

Verfasst: Mi 19. Jan 2022, 10:21
von NvDeyen
Moin,
ich möchte mich gerne für 4 Semester beurlauben lassen, muss für den Grund allerdings etwas ausholen: ich habe bis November 2015 Biologie und Philosophie auf Lehramt studiert und dieses Studium auch mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Im WiSe 2016/17 habe ich dann angefangen Klassische Philologie (also Altgriechisch und Latein) zu studieren. Zwischenzeitlich hatte ich mich dann für den Vorbereitungsdienst beworben, bin aber lange abgelehnt worden. Letzten Monat kam nun doch endlich meine Zulassung. Nun möchte ich mein aktuelles Studium nicht einfach aufgeben, sondern würde es gerne nach dem Referendariat in irgendeiner Form weiterführen. Daher möchte ich mich für die Zeit des Referendariats gerne beurlauben lassen. Reicht der Vorbereitungsdienst als wichtiger Grund dafür aus? Altgriechisch und Latein würden später meine Fächer ergänzen und sind auch für Philosophie hilfreich. Den Vorbereitungsdienst mache ich in Teilzeit, da ich noch zwei Kinder im Alter von 11 und 6 Jahren habe. Daher dauert dieser 4 statt 3 Semester.
Lieben Gruß
Nadine von Deyen

Re: ausreichender Grund für Beurlaubung

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 00:27
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe Nadine von Deyen,

der Vorbereitungsdienst ist an der Universität Hamburg keiner der für ein Beurlaubung akzeptierten Gründe.

Eventuell wäre es hilfreich, wenn Sie mir sagen könnten, warum Sie ein Beurlaubung beabsichtigen. Gibt es diesbezüglich eine Regelung der Behörde für Schule und Berufsbildung bzw. des Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, die eine Immatrikulation im Vollzeitstudium während des Vorbereitungsdienst ausschließt?

Liebe Grüße
Thomas Walter

Re: ausreichender Grund für Beurlaubung

Verfasst: Mo 24. Jan 2022, 09:07
von NvDeyen
Lieber Herr Walter,

das Studium muss ich bei der Behörde und auch beim Landesinstitut nicht angeben. Mein Problem ist, dass ich die kommenden 4 Semester keinerlei Zeit für das Studium aufwenden kann, weshalb es sicherlich problematisch werden würde, wenn ich Vollzeit immatrikuliert bliebe. Ich möchte nach den zwei Jahren gerne nahtlos mit dem Studium weiter machen, daher wollte ich mir die Exmatrikulation und dann eine Neubewerbung ersparen. Wären sonst meine Kinder (6 und 11 Jahre) ein ausreichender Grund?

Viele Grüße
Nadine von Deyen

Re: ausreichender Grund für Beurlaubung

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 19:26
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe Nadine von Deyen,

"Wären sonst meine Kinder (6 und 11 Jahre) ein ausreichender Grund?"

Ja.
Die "die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren" wird als Grund für eine Beurlaubung auf unserer Webseite zum Thema Beurlaubung, auf der Sie auch alle weiteren relevanten Informationen finden, explizit genannt.

Die einschlägigen Passagen der Immatrikulationsordnung wären:
"Ein wichtiger Grund für eine Beurlaubung liegt in der Regel vor [...] 2. in den Fällen des § 3 Absatz 2 Nummer 4 bis zur Dauer von drei Jahren" (§6 Absatz 3 Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg)

"4. der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren" (§3 Absatz 4 Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg)
Liebe Grüße
Thomas Walter