Guten Tag,
ich bin aktuell noch immatrikuliert und habe mich zusätzlich zum SoSe22 für Rechtswissenschaften als Zweitstudium beworben. Da bisher kein Zulassungsangebot möglich war und die Chancen etwas schlecht stehen, habe ich mich zusätzlich vorbehaltlich an der Fernuni Hagen eingeschrieben, die nun wissen möchten, ob ich in Vollzeit oder als Zweitstudienganghörerin eingeschrieben werden möchte. Da ich aktuell noch auf die Benotung meiner Bachelorarbeit warte und am 16.02 oder ggf. am 25. März (Nachschreibetermin) eine Klausur schreibe, frage ich mich nun wann der beste Zeitpunkt zum exmatrikulieren ist.
Falls ich durch das Nachrückverfahren doch noch eine Zulassung erhalten sollte, wäre es vorteilhaft noch immatrikuliert zu bleiben. Jedoch würde ich ungern den Semesterneitrag bezahlen, nur um auf Ergebnisse bzw. das Zeugnis zu warten und daher nicht in Vollzeit an der Fernuni studieren zu können. Daher kommen drei Fragen auf:
1. Bis wann muss oder kann ich mich spätestens exmatrikulieren, damit ich den Semesterbeitrag nicht zahlen muss? Würde ein Antrag am 31. März auch zu einer Exmatrikulation zum 31. März führen?
2. Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich noch auf die Benotungen sowie das Zeugnis warte?
3. Wenn ich mich mich am 17. 02 (nach der letzten Klausur) exmatrikulieren lassen würde, wäre eine erneute Immatrikulation, einen Monat später, vereinfacht? Wäre es möglich meine Stine Kennungen sowie Matrikelnummer zu behalten?
Ich hoffe man kann meinen wirren Gedanken folgen und bedanke mich schonmal für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen