Bester Zeitpunkt für eine Exmatrikulation?

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Annkaa
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Registriert: Do 7. Okt 2021, 12:20

Bearbeitet Bester Zeitpunkt für eine Exmatrikulation?

Beitrag von Annkaa »

Guten Tag,

ich bin aktuell noch immatrikuliert und habe mich zusätzlich zum SoSe22 für Rechtswissenschaften als Zweitstudium beworben. Da bisher kein Zulassungsangebot möglich war und die Chancen etwas schlecht stehen, habe ich mich zusätzlich vorbehaltlich an der Fernuni Hagen eingeschrieben, die nun wissen möchten, ob ich in Vollzeit oder als Zweitstudienganghörerin eingeschrieben werden möchte. Da ich aktuell noch auf die Benotung meiner Bachelorarbeit warte und am 16.02 oder ggf. am 25. März (Nachschreibetermin) eine Klausur schreibe, frage ich mich nun wann der beste Zeitpunkt zum exmatrikulieren ist.

Falls ich durch das Nachrückverfahren doch noch eine Zulassung erhalten sollte, wäre es vorteilhaft noch immatrikuliert zu bleiben. Jedoch würde ich ungern den Semesterneitrag bezahlen, nur um auf Ergebnisse bzw. das Zeugnis zu warten und daher nicht in Vollzeit an der Fernuni studieren zu können. Daher kommen drei Fragen auf:

1. Bis wann muss oder kann ich mich spätestens exmatrikulieren, damit ich den Semesterbeitrag nicht zahlen muss? Würde ein Antrag am 31. März auch zu einer Exmatrikulation zum 31. März führen?

2. Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich noch auf die Benotungen sowie das Zeugnis warte?

3. Wenn ich mich mich am 17. 02 (nach der letzten Klausur) exmatrikulieren lassen würde, wäre eine erneute Immatrikulation, einen Monat später, vereinfacht? Wäre es möglich meine Stine Kennungen sowie Matrikelnummer zu behalten?


Ich hoffe man kann meinen wirren Gedanken folgen und bedanke mich schonmal für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Bester Zeitpunkt für eine Exmatrikulation?

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Annkaa,

welcher der beste Zeitpunkt für Ihre Immatrikulation hängt mitunter auch davon ab, ob und bis wann eine Exmatrikulationsbescheinigung bei der Fernuni-Hagen eingereicht werden muss. Für die Uni Hamburg gilt, dass Sie solange Sie noch Prüfungsleistungen absolvieren, immatrikuliert sein müssen. Für die Eintragung von Noten und die Ausstellung der Abschlussdokumente hingegen ist eine Immatrikulation nicht erforderlich.

Aus meiner Sicht sollten Sie das Zulassungsverfahren noch abwarten, zumal die NC-Werte zum Sommersemester in der Regel niedriger ausfallen und Ihre Chance auf einen Studienplatz höher liegt.

Davon ausgehend, dass Sie Ihren Bachelorstudiengang mit Erfolg abschließen, müssen Sie sich nicht zwingend zum Sommersemester zurückmelden. Sie werden dann automatisch wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert. Für den Fall einer späten Zulassung im Studiengang Rechtswissenschaft, bekämen Sie aber die Semesterunterlagen erst zugestellt, wenn der Semesterbeitrag eingegangen ist. Vorläufige Semesterunterlagen erhalten Sie als Studierende der Uni Hamburg nicht.

Ihre STiNE-Kennung sowie Ihre Matrikelnummer behalten Sie.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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