Liebes Campus Forum-Team,
im Dezember 2021 habe ich meine Bachelorarbeit im Fach Deutsche Sprache und Literatur abgegeben und nun eine positive Rückmeldung erhalten, seit dem WiSe 21/22 bin ich zudem bereits parallel unter Vorbehalt im 1. Mastersemester eingeschrieben. Für den Bachelor-Abschluss fehlen nun nur noch die mündliche Prüfung sowie die Abgabe einer Hausarbeit im Nebenfach Geschichte.
Da ich nun ein attraktives Stellenangebot bekommen habe und den Master daher (vorerst) nicht fortführen werde, stellt sich mir die Frage, ob ich für das Ablegen dieser abschließenden Prüfungen noch immatrikuliert sein muss? Die mündliche Prüfung werde ich sehr wahrscheinlich noch vor Ablauf des laufenden Semester ablegen, die Hausarbeit werde ich aber sehr wahrscheinlich erst im April fertigstellen können. Muss ich dafür dann tatsächlich noch einmal die vollen Semestergebühren zahlen?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
Laura