Hallo Franziska,
ein Härtefallantrag ist bei einem Wechsel in ein anderes zulassungsbeschränktes Nebenfach nur dann
sinnvoll, wenn Gründe vorliegen, die die Aufgabe des bisherigen Studiums notwendig machen
und die sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist. Es muss sich daher in der
Regel um neu aufgetretene bzw. nicht vorhersehbare Gründe handeln, die nicht bereits in
dem Vergabeverfahren, das zur Zulassung zum jetzigen Studium geltend gemacht werden konnten. Dieses ist aus meiner Sicht bei Ihnen nicht der Fall.
Weiterführende Informationen zu den Sonderanträgen finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... e-2021.pdf. Sie können sich hierzu auch beraten lassen:
https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... ntakt.html
Chancen auf eine Zulassung haben Sie über die gesammelte Wartezeit. Allerdings werden nur 10 % der Plätze für das Nebenfach über die Wartezeit-Rangliste vergeben. Da es in der Regel mehr Bewerber*innen mit 10 Wartesemestern als freie Plätze gibt, wird gelost.
Nähere Informationen zum Zulassungsverfahren/ zur Wartezeit-Rangliste finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html
Mit besten Grüßen,
BK