Exmatrikulation von Amts wegen direkt nach der letzten Prüfung?

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Alina Saul
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Registriert: Mo 30. Aug 2021, 10:28

Bearbeitet Exmatrikulation von Amts wegen direkt nach der letzten Prüfung?

Beitrag von Alina Saul »

Hallo,

ich werde Mitte Mai die mündliche Masterabschluss-Prüfung absolvieren. Damit wäre mein Masterstudium der Germanistischen Linguistik mitten im Sommersemester 2022 abgeschlossen. Ist es trotzdem möglich, bis zum Ende des Semesters (30.09.2022) noch eingeschrieben zu bleiben oder wird man mit Abschluss der letzten Prüfungsleistung direkt exmatrikuliert? Aufgrund eines Praktikums von Mai bis Juli 2022 wäre es für mich nämlich hilfreich, den Studentenstatus noch zu behalten.

Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung.
Freundlich,
Alina Saul
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5595
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Exmatrikulation von Amts wegen direkt nach der letzten Prüfung?

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Alina,

der Studierendenstatus bleibt Ihnen bis zum Ende des Semester erhalten, in dem Sie Ihren Abschluss erwerben. Das bedeutet, dass Sie erst zum 30.9. automatisch exmatrikuliert werden. Erkundigen Sie sich am besten auch bei Ihrer Krankenkasse, wie diese das Ende eines Studiums definiert.

Mit besten Grüßen,
BK
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