Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Totti1984
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Bearbeitet Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Totti1984 »

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich bin Zweitstudent und erhalte aufgrund Alter und Erststudium kein Bafög, keine Förderung mehr durch den KfW-Studienkredit, muss als Zweitstudent meine Krankenkasse (ca. 200,-€) selber bezahlen, habe natürlich rechtlich kein Anspruch auf Unterhalt bei den Eltern usw.

Meine finanziellen Mittel aus der Arbeit nach dem Erststudium sind erschöpft. Die Studentenjobs sind schlecht bezahlt und beinhalten keine Krankenkasse -> Kurz: Ich kann es mir einfach nicht mehr leisten zu studieren, oder müsste überwiegend Arbeiten und kann nicht mehr studieren. (Von 600,-€ netto abzgl. 200,-€ Krankenkasse…)

Vor dem Hintergrund bleib mir meines Erachtens nur noch mich ab WS22/23 zu beurlauben, arbeitslos melden (dann erkennt das Jobcenter auch an, dass ich tatsächlich Arbeitsleistung anbiete und nicht mehr hauptsächlich Student bin) und damit Ansprüche auf Hartz4 aufleben zu lassen bzw. wieder eine Weile Vollzeit zu arbeiten und Rücklagen anzusammeln. -> Bei der STine-Beantragung finde ich aber nur (andere) pauschale Gründe, wie kann ich meine Umstände angeben und hat eine Beurlaubung (z.b. bis auf Weiteres, wenn ggf. Bafög-Richtlinien geändert werden) Aussicht auf Erfolg?

Mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center - BK
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Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Totti1984,

eine Beurlaubung aufgrund der von Ihnen genannten Gründen ist leider nicht möglich. Zudem wäre dann trotzdem der Semesterbeitrag zu überweisen, damit Ihr Studierendenstatus beibehalten wird.

Sie haben aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:

1. Antrag auf Teilzeitstudium: mit dem Teilzeitstatus können sich Studierende arbeitslos melden und stehe somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html

2. Antrag auf Exmatrikulation und Wiedereinschreibung: wenn Studierende sich aufgrund einer "sozialen Notlage" exmatrikulieren, können sie sich ohne erneute Bewerbung wieder einschreiben. Eine Begründung der Exmatrikulation und entsprechende Nachweise müssen dann zum Antrag auf Wiedereinschreibung eingereicht werden. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Hatten Sie bereits das Studierendenwerk Hamburg kontaktiert? Das BeSI berät und unterstützt Studierende in besonderen Lebenslagen. Siehe unter https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upl ... 021_10.pdf.
Kontakt: besi@studierendenwerk-hamburg.de.

Mit besten Grüßen,
BK
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Totti1984
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Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Totti1984 »

Hallo,

Teilzeitstudium ist nicht möglich da bei einem Medizinstudium und in der Regel abgelehnt. (Bitte nochmal um Rückmeldung/Korrektur) Das Beurlaubung nicht möglich ist, liegt aber im Ermessen der Uni Hamburg und ist offen gesagt nicht sozial, da es auch aus milderen Gründen genehmigt wird, Auslandsstudium, o.ä. („ausgesucht“) Das „leider“ passt daher nicht ganz, da offenbar so gewollt!!! Nochmal: Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich eine Beurlaubung „aus wichtigem Grund“. Im Weiteren entscheidet die Universität was darunter fällt, bspw. Krankheit („nicht ausgesucht“) Viele Universitäten zählen „wirtschaftliche Notlagen“ dazu.

Eine Exmatrikulation garantiert mir nicht (auf Dauer!), dass ich meinen Studienplatz behalte, was bei Medizin ein großes Problem darstellt. Insb. stellt man laut Link den Antrag erst NACHDEM ich mich exmatrikuliert habe. (und wer gibt mir die Gewissheit, dass man dann meiner Begründung glauben schenkt in zwei Semestern? Ich vertraue hier nicht auf die zuständigen Stellen ausser man garantiert mir, dass ich das Studium weiterführe darf) Dieser Weg scheint zudem auf zwei Semester befristet zu seien und ich weiß natürlich nicht wann sich evtl. Bafög/Hartz4 oder meine berufliche Situation soweit ändern bzw. ich wieder Rücklagen habe um mir ein fortgesetztes Studium zu leisten. Wie gesagt, aufgrund der aktuellen gesetzlichen Lage, auch derjenigen geänderten ab WS22/23 erhalte ich 0,-€/mtl. da ich bereits eine fertige Ausbildung/Studium habe und weiter von Bafög ausgeschlossen bin usw. Damit ist jedenfalls eine Exmatrikulation eigentlich nur eine temporäre Lösung, wenn ich mein Studium doch eigentlich grundsätzlich beenden möchte, die ich dann aber wohl anstreben muss um Hartz4 zu erhalten und zum Nichtstun verdonnert zu seien. Gäbe es Garantien, dass ich nach 1-2 Semestern auch wirklich wieder weiter studieren darf?

Bzgl. der Berurlaubung bitte ich Sie das jedoch in den entspr. Gremien zu eskalieren, damit ich einmal die offizielle Haltung der Uni Hamburg erfahre, warum wirtschaftliche Notlagen entgegen anderer Universitäten NICHT als wichtiger Grund anerkannt werden. Schließlich bin ich ebenso ungewollt in einer derartigen Situation wie bei Erkrankung und halte das derart wie beschrieben für nicht redlich. Ich denke hier habe ich ein Recht darauf zu erfahren warum die Uni Hamburg so entscheidet wenn es wirklich dabei bleiben soll. Ich halte es für total ungerechtfertigt, dass ich meinen Studienplatz auf den ich ewig lange gewartet und gekämpft habe aufs Spiel setzen soll ohne Garantien, dass ich auch wirklich weiter machen kann, wenn ich wieder etwas Geld angesammelt habe.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Totti1984 am Do 14. Jul 2022, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.
Totti1984
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Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Totti1984 »

Hallo,

kurze Zwischenfrage: Hat das hier noch jemand gelesen bzw. tut sich im Hintergrund etwas? Will das nur kurz wissen, weil > 3 Wochen vergangen sind...

Viele Grüße
Zuletzt geändert von Totti1984 am Do 14. Jul 2022, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Herr Roth,

Bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort so lange hat auf sich warten lassen, hier ist sie nun aber:

Eine Beurlaubung aus wirtschaftlichen Gründen ist nicht vorgesehen. Das hat den schlichten Grund, dass sie im Falle einer wirtschaftlichen Notlage nicht erforderlich ist und Studierenden in so einer Lage auch keine Vorteile bringen würde. Ich erläutere das:

1. Wenn Sie sich arbeitssuchend melden möchten, ist der Weg über die zeitweise Exmatrikulation und Wiedereinschreibung die beste Lösung. Die Gewährung der Wiedereinschreibung können wir garantieren, wenn Sie einen Nachweis darüber besitzen, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation nicht in der Lage waren, den für die Rückmeldung erforderlichen Semesterbeitrag aufzubringen. Wenn Sie uns entsprechende Nachweise senden, diese vorab prüfen lassen und sich die Garantie geben lassen möchten, dass eine Wiedereinschreibung auf Basis der Nachweise genehmigt werden wird, können Sie das gern über unser Kontaktformular tun. Die Beurlaubung hätte in dem Fall nur Nachteile gegenüber der Exmatrikulation, weil Sie auch als beurlaubter Studierender den vollen Semesterbeitrag zahlen müssen, d.h. Sie hätten eine zusätzliche finanzielle Belastung ohne großen Nutzen für Sie.
2. Wenn Sie eine Weile Vollzeit arbeiten möchten, um neue finanzielle Reserven für den Abschluss des Studiums aufzubauen, müssen Sie sich dafür weder beurlauben noch exmatrikulieren lassen. Sie können das Studium einfach ohne Weiteres pausieren und dabei immatrikuliert bleiben. Es gibt auch keine Regelung, die besagt, dass Studierende nicht in Vollzeit arbeiten dürfen (ich sage das dazu, weil das eine häufig kolportierte Fehlinformation ist). Diese Variante hat natürlich gegenüber der Exmatrikulation den Nachteil, dass Sie weiterhin den Semesterbeitrag zahlen müssen, das wäre ja aber im Falle der Beurlaubung nicht anders gewesen.
Sie können die beiden Wege auch kombinieren und sich zunächst zwecks Bezugs von ALG 2 exmatrikulieren und sich, sobald Sie einen Job gefunden haben, wieder einschreiben.
Mit diesen Möglichkeiten sind wirtschaftliche Notlagen wie die Ihre daher hinreichend abgedeckt, so dass es des zusätzlichen Weges der Beurlaubung nicht bedarf - vor allem, da dieser in Hinblick auf die Notlage keine Vorteile mit sich bringen würde, eher im Gegenteil.

In beiden Varianten würde ich Ihnen empfehlen, sich vorher an der Medizinischen Fakultät noch einmal beraten zu lassen, um zu besprechen, wie Sie die Pause am besten zeitlich planen, um hinterher wieder nahtlos einsteigen zu können.

Zur Wiedereinschreibung noch eine kleine Richtigstellung eines Missverständnisses: Die Möglichkeit der Wiedereinschreibung ist nicht als solche auf eine bestimmte Semesterzahl begrenzt - die Grenze betrifft den Zeitpunkt der Wiedereinschreibung in Relation zum Zeitpunkt des Endes der Notlage, d.h. Sie müssen eine Wiedereinschreibung bis spätestens zum zweiten Semester beantragen, das auf den Wegfall des Grundes folgt. Sobald sich Ihre finanzielle Lage wieder gebessert hat und Sie nicht mehr auf ALG 2 angewiesen sind, sollten Sie also die Wiedereinschreibung beantragen. Dann zum Aufbau neuer Reserven weiterhin hauptsächlich zu arbeiten und das Studium noch eine Weile zu pausieren, ist, wie oben geschildert, kein Problem.

Ich hoffe, diese Antwort klärt Ihre Fragen und eröffnet Ihnen Perspektiven.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Totti1984
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Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Totti1984 »

Hallo Frau Schelling,

ich danke herzlich für die ausführliche und nun inhaltlich hinreichende Antwort! Sie haben mir damit sehr geholfen bzw. Sorgen genommen!

Ja, einen monetären Vorteil hätte eine Beurlaubung bei der Uni Hamburg nicht gehabt. Dies ist nebenbei an den besagten anderen Unis zumeist so geregelt, dass man bis auf einen Verwaltungsbeitrag alles andere nicht bezahlen muss (wohlgleich aber ein Semesterticket behalten und bezahlen KANN). Aber der springende Punkt in meinem Fall war ja, dass ich in jedem Fall meinen Studienplatz behalten wollte. (und dafür zur Not "umsonst" den Beitrag zahle) Wie gesagt, lange darum bemüht/gekämpft (Medizin) und bei Exmatrikulation ja erstmal "weg". Daher - und das geht leider auf der ursprünglich benannten Homepage/Link nicht hervor - ist es wichtig zu wissen, ob/dass man sich im Vorfeld absichern kann, dass man auch wieder anfangen kann wenn Geld da ist (Stichpunkt "Garantie dass ich auch wieder weiter studieren kann") Dies habe ich jetzt verstanden kann ich im Vorfeld abklären ->

Ich werde also zeitnah Belege einreichen und mir die wirtschaftliche Notlage im Vorfeld bescheinigen lassen, sowie mit der Medizinischen Fakultät reden bzgl. der Organisation.

Zu 2: Ja, die Rechtslage ist korrekt dargestellt, allerdings wissen dies viele Arbeitgeber nicht. Leider ist das meine 100%ige (!) Erfahrung. Ich habe noch keine (!) Personalsachbearbeiter/in kennengelernt der ich das nicht erklären musste. Ich habe häufig genug aufklären müssen (was sowieso schonmal blöd kommt bei Bewerbung/Einstieg) und dazu wollen Arbeitgeber ja ohnehin gerne aus dem solidarischen Sozialversicherungssystem "flüchten", weil es für diese Geld spart. (50% Arbeitgeberanteil) Das ist leider auch meine Erfahrung, die es mir so schwer macht, selbst am UKE welches ja in staatlicher/Landeshand ist, sind partout keine SV-pflichtigen Arbeitsverhältnisse mit Studenten gewünscht. (Es wird sich sogar darüber das Maul zerrissen ich soll nicht so viel jammern) Und natürlich kann man niemand zwingen, wenngleich das in unserem Sozialstaat spätestens für öffentliche Arbeitgeber ein Armutszeugnis ist an SV-Abgaben sparen zu wollen, schließlich habe nicht ich mir das System in diesem Land ausgedacht.
Aber in einem Punkt muss ich Sie leider korrigieren zu meinen theoretischen Möglichkeiten: "Ganz einfach weiter immatrikuliert bleiben und halt Vollzeit arbeiten bzw. anderes" geht eben leider erstmal nicht. Bspw. sind ja die anfangs jetzt erstmal benötigten Hartz4 Leistungen ausgeschlossen, da ich als eingeschriebener und nicht-beurlaubter Vollzeitstudent "dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung" stehe. Wäre ich beurlaubt gewesen (Ja, Semesterbeitrag...) würde ich dagegen erstmal Hartz4 erhalten. Darin läge der Vorteil! Mit einfach weiter immatrikuliert bleiben wäre ich ohne Job (den ich ja erstmal finden muss) im Oktober in genau der selben misslichen Lage wie jetzt auch... Von daher hat das schon gewisse Vorteile, zumal ich weiter ein Semesterticket hätte usw. Ferner: Man wird am UKE für die ersten Klausuren/Versuche in Regelstudienzeit (ohne Beurlaubung) automatisch (!) angemeldet ohne (!) die Möglichkeit sich abzumelden, zumindest soweit mir das bewusst wäre. Dies halte ich auch verglichen mit meinem Erststudium nicht für rechtens. Schließlich geht so unter Umständen einer der drei Prüfungsversuche flöten, ohne dass ich diese Prüfung überhaupt habe antreten wollen oder können, muss aber den "Erstversuch verschwenden". Natürlich gibt es bei Medizin Präsenz-Punkte die ich in so einem Fall vorab nicht erreichen würde und in der Folge nicht für die Klausur automatisch angemeldet worden wäre, jedoch war sowas ja zum Teil bei Corona schon ausser Kraft gesetzt und gilt bspw. für die Wahlfächer nicht, womit spätestens dort Probleme möglich wären oder Versuche "verschwendet". Ich denke schlicht, dass eigentlich nur eine aktive Anmeldung zu Prüfungsleistungen rechtens seien kann, aber darum geht es hier ja nicht und habe ich persönlich kein akutes Problem mit... (Aber vielleicht wäre das mal sinnvoll prophylaktisch für andere Fälle mit dem UKE zu klären bzw. vielleicht gibt es ja die Möglichkeit sich zumindest abzumelden)

Alles in Allem, danke jedenfalls für die erleichternden Informationen! Ich komme dann auf Sie zu sobald die Klausuren rum sind und reiche alles ein bzgl. Exmatrikulation.

Viele Grüße

ps.: Muss ich dann in Zukunft auch belegen, dass ich plötzlich einen Job/Geld habe o.ä.? Nicht dass ich dann irgendwelches Mindesteinkommen/Vermögen haben muss damit man mir glaubt dass der Grund weggefallen ist :-). Wäre zwar bisschen absurd, aber alles denkbar...
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Herr Roth,

zu Ihrer nachgelagerten Frage: Sie müssen zur Wiedereinschreibung natürlich kein bestimmtes Einkommen o.ä. nachweisen. Die Zahlung des Semesterbeitrags reicht in dem Fall als "Nachweis" dessen, dass die Notlage nicht mehr besteht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Totti1984
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Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Totti1984 »

Hallo Frau Schelling,

heute hat mich eine Mail erreicht von einer Frau Fischer, Sie habe noch Fragen zu meiner "Beurlaubung"??? Wir sind doch eigentlich übereingekommen, dass Exmatrikulation und eine Bescheinigung, dass mir eine Immatrikulation sobald finanziell wieder möglich offen steht der nun gangbare weg ist?

Bitte tun Sie mir daher kurz den Gefallen und stimmen dies Uni-HH intern nochmal ab. Scheinbar ist mein Anliegen trotzdem anschließend wie gewünscht über dieses Kontaktformular und inkl. aller Anhänge sowie Auszug aus diesem Forum nicht ausreichend deutlich geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Roth
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Torsten Roth,

1) "... heute hat mich eine Mail erreicht von einer Frau Fischer, Sie habe noch Fragen zu meiner "Beurlaubung"???"

Sie haben diese E-Mail erhalten, da Sie eine Anfrage über das Kontaktformular des Campus-Centers mit dem Anliegen "Beurlaubung" und zusätzliche Dokumente gesendet haben. Meine Kolleg*innen sind also davon ausgegangen, dass Sie Unterlagen bezüglich einer Beurlaubung ein- bzw. nachreichen wollten.

Soweit ich Ihren Fall nachvollziehen kann, wollen Sie aber gar keine Beurlaubung beantragen. Damit ist natürlich auch die Rückfrage zum Thema Beurlaubung irrelevant, da es sich nur um ein Missverständnis gehandelt hat. Sie können diese E-Mail also einfach ignorieren.

2) Ich werde Ihren Fall nächste Woche mit meiner Kollegin Frau Schelling besprechen, da Sie Ihr Anliegen bereits mit Frau Schelling erörtert hatten. Frau Schelling wird Ihnen dann im Verlauf der nächsten Woche eine entsprechende Rückmeldung geben. Bis Sie eine Rückmeldung von meiner Kollegin in der nächsten Woche erhalten haben, muss ich Sie um ein wenig Geduld bitten. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Totti1984
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Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Totti1984 »

Hallo Herr Walter,

ja, da haben Sie recht. Das Dokument/Anliegen das ich über das Kontaktformular gesendet habe, hatte den Titel “Exmatrikulation / Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten”. Dies war der Fall weil ich das PDF Dokument als PDF-Ausdruck aus diesem Forum genommen habe, Anlagen hinzugefügt usw. sowie um eine Zuordnung zu diesem Beitrag/Thema zweifelsfrei zu ermöglichen. Ich verstehe auch, dass das Wort „Beurlaubung“ dann zu Verwirrungen führt, wenn man in „Abteilung 3“ nur den Titel und nicht den Wortlaut des Antrags liest, das tut mir leid.

Leider habe ich aber nun wieder eine Mail bekommen die an meinem Anliegen/Wunsch nach einer wie hier besprochenen Bescheinigung vorbei geht. Ich zitiere kurz vorweg meinen Antrag aus dem Kontaktformular im Einklang mit dem was wir hier auch vorab besprochen hatten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

folgend meinem Posting im Campus-Center-Forum "Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten", [...] möchte ich Sie wie vereinbart um folgendes bitten:

Eine Bescheinigung/Bestätigung aus der hervorgeht, dass in meinem Fall zur Zeit eine finanzielle Notlage vorliegt, welche mir die Fortsetzung des Medizinstudiums aktuell nicht weiter erlaubt. Damit einhergehend auf der selben Bescheinigung die Zusage, dass ich insoweit ich in Folge dessen aktuell den Semesterbeitrag nicht entrichten kann/werde zwar exmatrikuliert werde, sowie dass ich mich bei Wegfall des Grundes jederzeit wieder ins entspr. Fachsemester immatrikulieren kann und aktuell bereits alle notwendigen Belege eingereicht wurden und die aktuelle finanzielle Notlage bereits zu diesem Zeitpunkt hinreichend belegt wurde, dass heißt das explizit auf mögliche Einreden dazu in Zukunft es hätte vermeintlich ja gar keine finanzielle Notlage vorgelegen verzichtet wird." (Ferner enthielt der Antrag natürlich diverse Belege, Kontoauszüge, Kündigungsbestätigung, etc. pp. um eine solche Bescheinigung ausstellen zu können)

Darauf folgte nun 1.) Die besagte Mail zu Beurlaubungsmöglichkeiten, 2.) Die nun neue Mail/Antwort:

"Sehr geehrter Herr Roth,
verstanden haben wir ihr Anschreiben.

Sie haben Finanzielle Schwierigkeiten und deshalb nicht Möglichkeit sich zum Wintersemester 2022/23 für ihr Medizin Studium ,mit dem Semester Beitrag in Höhe von 274,55 zurückzumelden.

Eine Beurlaubung kann aber nur erfolgen, wenn der Beitrag entrichtet wird.
Wird der Semesterbeitrag nicht entrichtet, folgt zum 30.09.2022 die Exmatrikulation.
Die Bescheinigung de Exmatrikulation erhalten sie im Oktober.

Eine Bestätigung darüber das sie ihr Studium zur Zeit nicht aktiv betreiben, kann Ihnen nur vom Studienbüro ausgestellt werden. [...]"

Leider geht daraus hervor dass mein Anliegen abermals nicht verstanden wurde. Daher nochmal meine Bitte, ggf. dann über Fr. Schelling wie vorgeschlagen mit den zuständigen Personen aus dieser "Abteilung 3" die sowas bearbeiten, Bescheinigung ausstellen, Anfragen über das Kontaktformular erhalten usw. dies weiter zu bearbeiten/verfahren. Aus der letzten Nachricht von Fr. Schelling kann ich herauslesen, dass sie inhaltlich verstanden hat worum es mir geht.

DAHER BITTE: Ich habe lange gekämpft um diesen (Medizin-) Studienplatz zu erhalten. Ich bin in einer wirklich ****** Situation mit 38 und als Zweitstudent nochmal zu studieren, das gilt ganz besonders für jegliche gesetzliche Regelung zu Hartz4, Bafög, GEZ, Krankenkasse, Wohngeld, etc. pp. (für die ich Ihnen natürlich keinen Vorwurf mache, sondern der Politik). Ich bitte aber vor dem Hintergrund alle Beteiligten die Angelegenheit daher mit der notwendigen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu bearbeiten! Ich kann es mir nicht leisten exmatrikuliert zu werden und in 1-2 Semester heisst es "Ätsch, wieder-immatrikulation wird verweigert, den Semesterbeitrag hättest du dir doch damals leisten können, die Gründe werden nun doch nicht anerkannt!" Leider spreche ich hier aus jahrelanger Erfahrung mit Behörden und staatlichen Stellen und im Zweifel auch mit einer gewissen Sorglosig- und Gleichgültigkeit ggü. dem was aus mir wird. Bitte sehen Sie es mir daher nach, dass ich hier darauf poche das mein Anliegen verstanden wird und ich zumindest ein bisschen Rechts-Sicherheit habe und nicht befürchten muss, dass ich in einem Jahr mein Studium nicht fortsetzen kann wenn ich finanziell wieder dazu in der Lage bin, weil man mir dann sagt "Beleg doch erstmal, dass du wirklich keine Rücklagen mehr hattest"!
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