Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Totti1984
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Registriert: Sa 11. Jun 2022, 18:06

Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Totti1984 »

Hallo Herr Walter,

ja, da haben Sie recht. Das Dokument/Anliegen das ich über das Kontaktformular gesendet habe, hatte den Titel “Exmatrikulation / Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten”. Dies war der Fall weil ich das PDF Dokument als PDF-Ausdruck aus diesem Forum genommen habe, Anlagen hinzugefügt usw. sowie um eine Zuordnung zu diesem Beitrag/Thema zweifelsfrei zu ermöglichen. Ich verstehe auch, dass das Wort „Beurlaubung“ dann zu Verwirrungen führt, wenn man in „Abteilung 3“ nur den Titel und nicht den Wortlaut des Antrags liest, das tut mir leid.

Leider habe ich aber nun wieder eine Mail bekommen die an meinem Anliegen/Wunsch nach einer wie hier besprochenen Bescheinigung vorbei geht. Ich zitiere kurz vorweg meinen Antrag aus dem Kontaktformular im Einklang mit dem was wir hier auch vorab besprochen hatten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

folgend meinem Posting im Campus-Center-Forum "Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten", [...] möchte ich Sie wie vereinbart um folgendes bitten:

Eine Bescheinigung/Bestätigung aus der hervorgeht, dass in meinem Fall zur Zeit eine finanzielle Notlage vorliegt, welche mir die Fortsetzung des Medizinstudiums aktuell nicht weiter erlaubt. Damit einhergehend auf der selben Bescheinigung die Zusage, dass ich insoweit ich in Folge dessen aktuell den Semesterbeitrag nicht entrichten kann/werde zwar exmatrikuliert werde, sowie dass ich mich bei Wegfall des Grundes jederzeit wieder ins entspr. Fachsemester immatrikulieren kann und aktuell bereits alle notwendigen Belege eingereicht wurden und die aktuelle finanzielle Notlage bereits zu diesem Zeitpunkt hinreichend belegt wurde, dass heißt das explizit auf mögliche Einreden dazu in Zukunft es hätte vermeintlich ja gar keine finanzielle Notlage vorgelegen verzichtet wird." (Ferner enthielt der Antrag natürlich diverse Belege, Kontoauszüge, Kündigungsbestätigung, etc. pp. um eine solche Bescheinigung ausstellen zu können)

Darauf folgte nun 1.) Die besagte Mail zu Beurlaubungsmöglichkeiten, 2.) Die nun neue Mail/Antwort:

"Sehr geehrter Herr Roth,
verstanden haben wir ihr Anschreiben.

Sie haben Finanzielle Schwierigkeiten und deshalb nicht Möglichkeit sich zum Wintersemester 2022/23 für ihr Medizin Studium ,mit dem Semester Beitrag in Höhe von 274,55 zurückzumelden.

Eine Beurlaubung kann aber nur erfolgen, wenn der Beitrag entrichtet wird.
Wird der Semesterbeitrag nicht entrichtet, folgt zum 30.09.2022 die Exmatrikulation.
Die Bescheinigung de Exmatrikulation erhalten sie im Oktober.

Eine Bestätigung darüber das sie ihr Studium zur Zeit nicht aktiv betreiben, kann Ihnen nur vom Studienbüro ausgestellt werden. [...]"

Leider geht daraus hervor dass mein Anliegen abermals nicht verstanden wurde. Daher nochmal meine Bitte, ggf. dann über Fr. Schelling wie vorgeschlagen mit den zuständigen Personen aus dieser "Abteilung 3" die sowas bearbeiten, Bescheinigung ausstellen, Anfragen über das Kontaktformular erhalten usw. dies weiter zu bearbeiten/verfahren. Aus der letzten Nachricht von Fr. Schelling kann ich herauslesen, dass sie inhaltlich verstanden hat worum es mir geht.

DAHER BITTE: Ich habe lange gekämpft um diesen (Medizin-) Studienplatz zu erhalten. Ich bin in einer wirklich ****** Situation mit 38 und als Zweitstudent nochmal zu studieren, das gilt ganz besonders für jegliche gesetzliche Regelung zu Hartz4, Bafög, GEZ, Krankenkasse, Wohngeld, etc. pp. (für die ich Ihnen natürlich keinen Vorwurf mache, sondern der Politik). Ich bitte aber vor dem Hintergrund alle Beteiligten die Angelegenheit daher mit der notwendigen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu bearbeiten! Ich kann es mir nicht leisten exmatrikuliert zu werden und in 1-2 Semester heisst es "Ätsch, wieder-immatrikulation wird verweigert, den Semesterbeitrag hättest du dir doch damals leisten können, die Gründe werden nun doch nicht anerkannt!" Leider spreche ich hier aus jahrelanger Erfahrung mit Behörden und staatlichen Stellen und im Zweifel auch mit einer gewissen Sorglosig- und Gleichgültigkeit ggü. dem was aus mir wird. Bitte sehen Sie es mir daher nach, dass ich hier darauf poche das mein Anliegen verstanden wird und ich zumindest ein bisschen Rechts-Sicherheit habe und nicht befürchten muss, dass ich in einem Jahr mein Studium nicht fortsetzen kann wenn ich finanziell wieder dazu in der Lage bin, weil man mir dann sagt "Beleg doch erstmal, dass du wirklich keine Rücklagen mehr hattest"!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Herr Roth,

Hier gab es offensichtlich einige Missverständnisse:
Zunächst konnten die Kolleg*innen im Team BZS Ihre Referenz auf die Kommunikation hier im Forum nicht zuordnen, weil Sie keinen Link mit geschickt haben, sondern nur eine Zeitangabe, anhand derer man den Beitrag hier nicht auffinden kann. Dies im Kombination mit dem Betreff Ihrer Mail "Beurlaubung" führte dazu, dass nicht recht verstanden wurde, dass Ihr Anliegen eine Exmatrikulation mit der Bestätigung der Möglichkeit einer späteren Wiedereinschreibung ist.

Außerdem haben wir beide uns ebenfalls in zweierlei Hinsicht missverstanden. Ich hatte folgendes zugesagt: "Wenn Sie uns entsprechende Nachweise senden, diese vorab prüfen lassen und sich die Garantie geben lassen möchten, dass eine Wiedereinschreibung auf Basis der Nachweise genehmigt werden wird, können Sie das gern über unser Kontaktformular tun." In Ihrer Nachricht an das Team BZS findet sich keinerlei Nachweis. Sie haben lediglich eine selbst verfasste Beschreibung der Notsituation vorgelegt. Auf der Basis einer selbst verfassten Beschreibung können wir Ihnen natürlich die Möglichkeit einer späteren Wiedereinschreibung nicht bestätigen. Ich hatte darüber hinaus nicht gemeint, dass Sie eine formale Bescheinigung über diese Möglichkeit erhalten, sondern nur, dass wir Ihnen dies per E-Mail bestätigen. Bescheinigungen dieser Art (u.A. zur Vorlage bei anderen Behörden) stellen wir nicht aus. Ich hatte Sie hier so verstanden, dass Sie die Bestätigung nur zu Ihrer eigenen Sicherheit zur späteren Vorlage bei der Uni Hamburg zwecks der Wiedereinschreibung haben wollten - dafür reicht eine E-Mail vollständig aus.

Ich schlage daher einen neuen Versuch vor: Bitte senden Sie uns die Nachweise, die Sie bei der Wiedereinschreibung vorlegen möchten, um Ihre jetzige Notlage zu dokumentieren, über das Kontaktformular. Ich werde dem bearbeitenden Team mitteilen, dass diese Nachricht dann direkt an mich weiter geleitet werden möge. Ich prüfe die Nachweise und werde Ihnen dann - sofern die Nachweise ausreichend sind - eine entsprechende Bestätigungsmail senden. Mehr kann auch ich Ihnen nicht zusagen.

In Bezug auf die zusätzlich gewünschte Bestätigung darüber, dass Sie Ihr Studium zur Zeit nicht aktiv betreiben, die wir in dieser Kommunikation hier noch nicht thematisiert hatten, stimme ich dem Team BZS zu: Diese kann Ihnen nur die Medizinische Fakultät ausstellen. Das Campus Center hat keine Einsicht in Ihre Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldungen sowie den Stand Ihrer Studienleistungen und kann dies daher nicht bescheinigen.

Ich hoffe, dies klärt die Missverständnisse auf und hilft Ihnen beim weiteren Vorgehen weiter.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Totti1984
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Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Totti1984 »

Hallo Frau Schelling,

ich werde Ihnen so dann natürlich nochmal alles über das Kontaktformular zukommen lassen.

Allerdings sollte das ursprüngliche PDF bereits nicht nur die selbst verfasste Erklärung enthalten, sondern darüber hinaus bereits Kontoauszüge, Kündigungsbestätigung des ehem. Arbeitgebers, Hartz4 Ablehnungsbescheid etc. pp. Evtl. habe ich hier versehentlich das falsche PDF ausgewählt beim versenden.

Bitte lassen Sie mich jedenfalls wissen, ob/welche Belege Ihnen ggf. noch fehlen, ich habe alle Belege nun auch nochmal aktualisiert. Falls aber alles in Ordnung ist würde ich einfach das heutige PDF aus dem Kontaktformular nebst Ihrer Antwortmail in X Semestern einreichen zur erneuten Immatrikulation.

Mit freundlichen Grüßen

ps.: Zu welchem Datum werde ich denn dann offiziell exmatrikuliert? Im Grunde wäre dann ja "desto früher desto besser" weil ab da Hartz4 Bezug möglich wäre...
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Beurlaubung aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Herr Roth,

ich habe Ihnen eine E-Mail mit der gewünschten Bestätigung darüber, dass die Belege für eine Wiedereinschreibung ausreichen, zugeschickt. Sie können sich per Antrag in Stine tagesaktuell exmatrikulieren. Die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie dann ebenfalls in Stine nach ein paar Tagen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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