Lieber Herr Roth,
Bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort so lange hat auf sich warten lassen, hier ist sie nun aber:
Eine Beurlaubung aus wirtschaftlichen Gründen ist nicht vorgesehen. Das hat den schlichten Grund, dass sie im Falle einer wirtschaftlichen Notlage nicht erforderlich ist und Studierenden in so einer Lage auch keine Vorteile bringen würde. Ich erläutere das:
1. Wenn Sie sich arbeitssuchend melden möchten, ist der Weg über die zeitweise Exmatrikulation und Wiedereinschreibung die beste Lösung. Die Gewährung der Wiedereinschreibung können wir garantieren, wenn Sie einen Nachweis darüber besitzen, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation nicht in der Lage waren, den für die Rückmeldung erforderlichen Semesterbeitrag aufzubringen. Wenn Sie uns entsprechende Nachweise senden, diese vorab prüfen lassen und sich die Garantie geben lassen möchten, dass eine Wiedereinschreibung auf Basis der Nachweise genehmigt werden wird, können Sie das gern über unser
Kontaktformular tun. Die Beurlaubung hätte in dem Fall nur Nachteile gegenüber der Exmatrikulation, weil Sie auch als beurlaubter Studierender den vollen Semesterbeitrag zahlen müssen, d.h. Sie hätten eine zusätzliche finanzielle Belastung ohne großen Nutzen für Sie.
2. Wenn Sie eine Weile Vollzeit arbeiten möchten, um neue finanzielle Reserven für den Abschluss des Studiums aufzubauen, müssen Sie sich dafür weder beurlauben noch exmatrikulieren lassen. Sie können das Studium einfach ohne Weiteres pausieren und dabei immatrikuliert bleiben. Es gibt auch keine Regelung, die besagt, dass Studierende nicht in Vollzeit arbeiten dürfen (ich sage das dazu, weil das eine häufig kolportierte Fehlinformation ist). Diese Variante hat natürlich gegenüber der Exmatrikulation den Nachteil, dass Sie weiterhin den Semesterbeitrag zahlen müssen, das wäre ja aber im Falle der Beurlaubung nicht anders gewesen.
Sie können die beiden Wege auch kombinieren und sich zunächst zwecks Bezugs von ALG 2 exmatrikulieren und sich, sobald Sie einen Job gefunden haben, wieder einschreiben.
Mit diesen Möglichkeiten sind wirtschaftliche Notlagen wie die Ihre daher hinreichend abgedeckt, so dass es des zusätzlichen Weges der Beurlaubung nicht bedarf - vor allem, da dieser in Hinblick auf die Notlage keine Vorteile mit sich bringen würde, eher im Gegenteil.
In beiden Varianten würde ich Ihnen empfehlen, sich vorher an der Medizinischen Fakultät noch einmal beraten zu lassen, um zu besprechen, wie Sie die Pause am besten zeitlich planen, um hinterher wieder nahtlos einsteigen zu können.
Zur Wiedereinschreibung noch eine kleine Richtigstellung eines Missverständnisses: Die Möglichkeit der Wiedereinschreibung ist nicht als solche auf eine bestimmte Semesterzahl begrenzt - die Grenze betrifft den Zeitpunkt der Wiedereinschreibung in Relation zum Zeitpunkt des Endes der Notlage, d.h. Sie müssen eine Wiedereinschreibung bis spätestens zum zweiten Semester beantragen, das auf den Wegfall des Grundes folgt. Sobald sich Ihre finanzielle Lage wieder gebessert hat und Sie nicht mehr auf ALG 2 angewiesen sind, sollten Sie also die Wiedereinschreibung beantragen. Dann zum Aufbau neuer Reserven weiterhin hauptsächlich zu arbeiten und das Studium noch eine Weile zu pausieren, ist, wie oben geschildert, kein Problem.
Ich hoffe, diese Antwort klärt Ihre Fragen und eröffnet Ihnen Perspektiven.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling