Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte nur sichergehen, dass die mir vorliegende Information, dass man sich im Auslandssemester erbrachte Leistungen anrechnen lassen kann, obwohl ich hier ein Urlaubssemester angemeldet habe, auch stimmt.
So entnehme ich das der Webseite, aber gegenteilige Stimmen von Mitstudierenden haben mich diesbezüglich nun etwas verunsichert, dementsprechend würde ich mich über eine kurze Rückmeldung sehr freuen.
Vielen Dank!