Praktikum im Semester/ Urlaubssemester

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Mia1999
Beiträge: 1
Registriert: Di 12. Jul 2022, 17:13

Bearbeitet Praktikum im Semester/ Urlaubssemester

Beitrag von Mia1999 »

Liebes Campus-Center,

ich habe eine Frage zum Studienverlauf. Ich würde dieses Jahr gerne ein 3-monatiges Praktikum machen (von Mitte September bis Mitte Dezember). Somit würden nur 2.5 Monate des Praktikums in das nächste Wintersemester fallen. Meine Fragen dazu sind:

1. Kann ich dafür im WiSe 22/23 ein Urlaubssemester beantragen?
2. Ist es auch möglich, dass ich im WiSe 22/23 für das Praktikum "aussetze" (also keine Kurse belege, aber auch kein Urlaubssemester beantrage)?
3. Falls ich es wie in 2. mache, welche Konsequenzen hat der Verlust des ordentlichen Studierendenstatus? Was gibt es zu beachten bzgl. Krankenkasse usw.?

Eine Antwort von Ihnen wäre sehr hilfreich!

Liebe Grüße und vielen Dank
Mia
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Praktikum im Semester/ Urlaubssemester

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Guten Morgen Mia,

zuerst einmal verlieren Sie den Studierendenstatus nicht, wenn Sie in einem Semester weniger Lehrveranstaltungen besuchen, als in einem anderen. Erst bei Exmatrikulation führen Sie den Status nicht mehr. Welche Konsequenzen das für Sie im Einzelnen hätte, z. B. in Hinsicht auf Versicherung, Kindergeld, Bafög etc. kann ich Ihnen nicht sagen. Diese Informationen müssen Sie bei den entsprechenden Institutionen eigenständig einholen.

Ein Praktikum wäre auf jeden Fall ein Grund ein Urlaubssemester zu beantragen. Ich schlage vor, Sie lesen unsere Informationen zur Beurlaubung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Antragsstellung für das Wintersemester 2022/23 bereits verstrichen ist und Ihr Antrag auf Beurlaubung nur bearbeitet wird, wenn Sie eine Verspätungsgebühr in Höhe von 30€ auf das angegebene Konto zahlen - es ist nicht dasselbe wie das Konto für die Zahlung des Semesterbeitrags.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie während eines Urlaubssemesters keine Leistungen erbringen dürfen - auch dazu finden Sie Hinweise auf der verlinkten Webseite.

Letztendlich obliegt die Entscheidung, ob Sie einen Antrag auf Beurlaubung stellen, Ihnen. Es wäre in der Theorie auch möglich es nicht zu tun und nur wenige Lehrveranstaltungen zu besuchen. Die studienorganisatorischen Schwierigkeiten, die sich ggf. daraus ergeben, wenn Sie gleichzeitig ein Praktikum absolvieren und einige Lehrveranstaltungen besuchen, liegen bei Ihnen.

Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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