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Urlaubssemester für freiwilligen Wehrdienst

Verfasst: Mo 30. Jan 2017, 18:31
von fcnhen94
Guten Abend an alle,

Mein Anliegen folgt ja schon aus dem Betreff. Für mich ist der Gedanke noch etwas frisch und damit bin ich noch etwas uninformiert:

Der freiwillige Wehrdienst wird seitens der Bundeswehr für bis zu 13 Monate angeboten. Ein Planentwurf von mir würde einen Wehrdienst von 6 Monaten darstellen.
Also meine Frage (unabhängig davon ob dies seitens der Bundeswehr überhaupt möglich ist);

Lässt sich für derartige Gründe zum 1.April im Sommersemester 2018 ein Urlaubssemester beantragen?
Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen

fcnhen94

Re: Urlaubssemester für freiwilligen Wehrdienst

Verfasst: Mi 1. Feb 2017, 13:49
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe(r) fcnhen94,

ein Urlaubssemester ist in dem Fall nicht möglich.

Gründe für eine Beurlaubung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eurlaubung.

Aber Sie haben die Möglichkeit sich für die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes zu exmatrikulieren.
Nach Beendigung des Dienstes und nach Vorlage einer Bescheinigung über den geleisteten Dienst, werden Sie ohne erneute Zulassung wieder immatrikuliert. (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rdnung.pdf - siehe §3)

Achten Sie bitte unbedingt beim Exmatrikulationsantrag darauf, dass Sie als Grund „Wehr- oder Zivildienst / Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilligendienst“ ankreuzen.

Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch

Re: Urlaubssemester für freiwilligen Wehrdienst

Verfasst: Mi 1. Feb 2017, 14:15
von fcnhen94
Sehr geehrter Herr Gautzsch,

vielen Dank für Ihre Informationen. Wissen Sie darüberhinaus, ob ich nach dem freiwilligen Wehrdienst (voraussichtlich im Alter von 24 Jahren) wieder Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr erhalte?
Meine bisherigen Recherchen waren nicht ganz eindeutig und ergaben nur, dass während des Dienstes kein Kindergeld gezahlt werden würde.

Mit freundlichem Gruß

fcnhen94

Re: Urlaubssemester für freiwilligen Wehrdienst

Verfasst: Mi 1. Feb 2017, 14:26
von fcnhen94
Natürlich meinte ich damit, ob ich bei erneuter Immatrikulation mit 24 Jahren wieder Kindergeld erhalte.

Bester Gruß
fcnhen94

Re: Urlaubssemester für freiwilligen Wehrdienst

Verfasst: Mi 1. Feb 2017, 14:34
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Lieber Henning,

Ihre Frage zum Kindergeld fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Uni Hamburg. Wir können von daher keine verbindlichen Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Familienkasse.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch