Ist es möglich während eines Urlaubssemsters z.B. am Ende dieses Urlaubsemesters, wenn ich wieder in Hamburg bin als studentische Hilfskraft zu arbeiten oder schließt sich das aus?
Das ist möglich. Um als studentische Hilfskraft arbeiten zu können, müssen Sie lediglich als Studierender immatrikuliert sein. Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft (oder jedwede andere berufliche Tätigkeit) kann aber kein Grund für eine Beurlaubung sein.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebes Campus-Center Team,
hat sich mittlerweile an den Reglungen bzgl. der Anstellung an der Uni als studentische Hilfskraft während eines Urlaubssemesters etwas geändert? D.h. kann man während eines Urlaubssemesters weiterhin einer Beschäftigung als studentische Hilfskraft nachgehen (insbesondere am UKE)? Und welche Folgen hätte eine Beurlaubung auf eine Anstellung als Werkstudent?
Die Regelungen haben sich nicht verändert - Sie dürfen nach wie vor während eines Urlaubssemesters einer Beschäftigung als studentische Hilfskraft nachgehen. Ob Sie im Zusammenhang mit Beurlaubung und einer Werkstudententätigkeit etwas besonderes beachten müssen, kann ich Ihnen leider nicht beantworten, das Beratungszentrum Soziales & Internationales des Studierendenwerks Hamburg kann das aber sicher: https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... rtnerinnen
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg