zur Immatrikulation eines Zweitstudienganges benötige ich die Vorlage einer Exmatrikulationsbescheinigung bereits vor Ablauf des aktuellen Wintersemesters.
Ist es möglich trotz Exmatrikulation das Semesterticket noch bis Ende März nutzen zu können?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Annabel G.
Zuletzt geändert von AnnabelJulia am So 3. Okt 2021, 20:15, insgesamt 1-mal geändert.
wenn ich Sie richtig verstehe, dann benötigen Sie bereits jetzt zur Immatrikulation an einer anderen Uni eine Exmatrikulationsbescheinigung von der Uni Hamburg, aus der hervorgeht, dass Sie zum Sommersemester 2019 nicht mehr an der Uni Hamburg eingeschrieben sind, damit Sie das Studium an der anderen Uni aufnehmen können.
In dem Fall können Sie bereits jetzt den Exmatrikulationsantrag (in STiNE) stellen und dort angeben, dass Sie zum Semesterende (31.03.) exmatrikuliert werden oder ein gewünschtes (zukünftiges) Tagesdatum im Semester angeben. Auch wenn die Exmatrikulation zum Beispiel zum Semesterende sein soll, erhalten Sie dennoch bereits jetzt (i.d.R. 3 Arbeitstage nach der elektronischen Übermittelung des Antrags) eine Exmatrikulationsbescheinigung im STiNE-Account aus der hervorgeht, dass Sie zum Semesterende exmatrikuliert sind. Diese Exmatrikulationsbescheinigung können Sie dann an der anderen Uni zur Immatrikulation einreichen.
Das Semesterticket dürfen Sie behalten und es verliert auch nicht die Gültigkeit.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg