Überschreitung der Regelstudienzeit

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Frau_Doc
Beiträge: 1
Registriert: Di 19. Feb 2019, 19:03

Bearbeitet Überschreitung der Regelstudienzeit

Beitrag von Frau_Doc »

Guten Abend,

ich studiere LAB im Master und habe mein letztes Seminar im SoSe 2017 besucht, danach wollte ich noch ausstehende HA und meine Masterarbeit schreiben. Aus familiären/persönlichen Gründen konnte ich das Studium noch nicht beenden, bin weiterhin immatrikuliert gewesen. Da ich seither unseren Lebensunterhalt verdienen muss, bin ich umso dankbarer, dies stets mit befristeten Lehraufträgen tun zu dürfen. Ich möchte also auf jeden Fall dieses Studium beenden und habe nun mein äußeres Umfeld so verändern können, dass ich glaube dies endlich zu schaffen!
Leider habe ich die Neufassung der Prüfungsordnung nicht präsent gehabt, die Augen vor den Konsequenzen verschlossen (Kopf in den Sand...) und die Zeit ist nur so gerannt...nun habe ich Post vom ZPLA bekommen, dass ich bis Ende März Nachweise über Studienfachberatungen erbringen muss, da sonst meine Exmatrikulation droht! :|
Ich habe nun die zuständigen Dozenten angeschrieben und hoffe auf Antwort, da ja auch noch vorlesungsfreie Zeit ist. Zudem wohnen wir inzwischen einige Autostunden von Hamburg entfernt (hat ebenfalls persönliche Gründe, ich war davon ausgegangen, bis zum Umzug das Studium abgeschlossen zu haben), ich kann also nicht mal eben flexibel einen Termin wahrnehmen.

Was passiert, wenn ich nicht alle Nachweise bis Ende März erbringen kann, gibt es noch irgendeine Möglichkeit die Exmatrikulation aufzuhalten?
Gibt es irgendwelche Hilfen, die ich noch in Anspruch nehmen kann? Ich war im letzten Sommer bereits in der offenen Sprechstunde der Psychologischen Beratung, dies hat mir nur begrenzt weiter geholfen.
Kann es passieren, dass ich noch ausstehende Hausarbeiten nun gar nicht mehr schreiben kann/darf, da das zugehörige Seminar schon so lange zurück liegt? Bei nicht fristgerechter Abgabe der HA fällt man doch eigentlich durch und kann sich zu einem weiteren Versuch anmelden, oder? Oder kann es sein, dass ich das Seminar erneut besuchen muss (was aufgrund der Entfernung eher schwierig werden würde)?
Wenn ich exmatrikuliert werden sollte: ist das LA-Studium dann endgültig gescheitert, oder besteht z.B. die Möglichkeit, dieses an einer anderen Uni (vor Ort) im Master wieder aufzunehmen, sich ggf. Seminare anrechnen zu lassen und dann zu beenden?

Danke für die Antwort und viele Grüße

Frau_Doc
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Überschreitung der Regelstudienzeit

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau_Doc,

Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort - aufgrund von technischen Problemen mit dem Forum konnten wir nicht früher antworten.

Zu Ihren Fragen:
Die Studienfachberatung, zu der Sie aufgefordert wurden, müssen Sie in jedem Fall wahrnehmen, da ansonsten die Exmatrikulation droht. Wenn es bezüglich dessen organisatorische Schwierigkeiten gibt, die schlicht eine rechtzeitige Terminvereinbarung verhindern, kontaktieren Sie bitte so schnell wie möglich das ZPLA - in Bezug darauf lassen sich immer Lösungen finden. Den Kontakt zum ZPLA finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/kontakt.html

Ihre Fragen bezüglich der ausstehenden Hausarbeiten kann ich auf der Basis Ihrer Beschreibung leider nicht vollständig beantworten, da die genauen Modalitäten der Wiederholung etc. immer von der Studienordnung des Fachs, zu dem die Hausarbeit gehört, abhängen. Dazu sollten Sie also in jedem Fall die Studienbüros der betreffenden Fächer befragen: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... ntral.html Grundsätzlich gilt aber, dass Sie, wenn Sie eine Hausarbeit zur ersten gesetzten Frist nicht abgeben, den ersten Prüfungsversuch verlieren und sich dann zu einem weiteren Prüfungsversuch anmelden können. Das Nichteinhalten der ersten Frist ist also in keinem Fall fatal für Ihr Studium. Erst wenn Sie den letzten Prüfungsversuch verlieren, würden Sie aufgrund dessen für das betreffende Fach exmatrikuliert. Sollte das passieren, hängt es davon ab, zu welchem Fach die betreffende Prüfung gehört, was dies für Ihr Lehramtsstudium bedeutet. Gehört die Prüfung zu einem Unterrichtsfach, dürften Sie nur dies Fach nicht mehr studieren, könnten aber mit einem anderen Fach weiter Lehramt studieren. Gehört die Prüfung zu Erziehungswissenschaft, wäre bei einem endgültigen Nichtbestehen kein Lehramtsstudium mehr möglich.

Hilfe zum Abschluss des Studiums können Sie bei uns erhalten. Bitte melden Sie sich kurz über das folgende Kontaktformular mit der Bitte um Unterstützung und schicken Sie einen Link zu dieser Unterhaltung im Forum mit: https://www.uni-hamburg.de/studium Dann schauen wir, welche Unterstützungsangebote für Ihre Situation am besten passen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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