Hallo,
ich habe ein ähnliches Anliegen wie ein Mitstudent in diesem Thema: viewtopic.php?f=27&t=753
Meine Masterarbeit ist die letzte ausstehende Leistung meines Studiums, ihr Abgabetermin ist auf den 01.10.2015 terminiert. Da ich mich aber aktuell im 6. (Vollzeit-)Semester befinde, stellt sich mir die Frage, ob ich hier in irgendeiner Form überhaupt die Option habe, mich ggf. für ein weiteres Semester einzuschreiben, sollte ich die Arbeit bündig am 01.10., also mit Beginn des WS 15/16 abgeben wollen oder ob mir dies aufgrund der Studienordnung verwehrt und eine Abgabe innerhalb des SoSe 15 zwingend erforderlich ist. Ich hoffe, Sie können mir helfen. Vielen Dank vorab.
Viele Grüße