Abgabe der Masterarbeit nach dem 6. Semester?

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Der Lange
Beiträge: 1
Registriert: Mi 26. Aug 2015, 12:56

Bearbeitet Abgabe der Masterarbeit nach dem 6. Semester?

Beitrag von Der Lange »

Hallo,

ich habe ein ähnliches Anliegen wie ein Mitstudent in diesem Thema: viewtopic.php?f=27&t=753

Meine Masterarbeit ist die letzte ausstehende Leistung meines Studiums, ihr Abgabetermin ist auf den 01.10.2015 terminiert. Da ich mich aber aktuell im 6. (Vollzeit-)Semester befinde, stellt sich mir die Frage, ob ich hier in irgendeiner Form überhaupt die Option habe, mich ggf. für ein weiteres Semester einzuschreiben, sollte ich die Arbeit bündig am 01.10., also mit Beginn des WS 15/16 abgeben wollen oder ob mir dies aufgrund der Studienordnung verwehrt und eine Abgabe innerhalb des SoSe 15 zwingend erforderlich ist. Ich hoffe, Sie können mir helfen. Vielen Dank vorab.

Viele Grüße
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Zentrale Studienberatung - HA
Beiträge: 23
Registriert: Mo 19. Jan 2015, 09:59

Re: Abgabe der Masterarbeit nach dem 6. Semester?

Beitrag von Zentrale Studienberatung - HA »

Hallo,

da Sie nicht angegeben haben, was Sie studieren, können wir Ihnen leider nicht sagen, was Ihre Studienordnung oder Ihre Prüfungsordnung Ihnen verwehrt oder nicht. Besprechen Sie dies am besten direkt mit der Studienfachberatung/dem Studienbüro Ihres Studiengangs. Ansprechpartner für alle Studiengänge finden Sie über die Einträge auf www.uni-hamburg.de/studienangebot. (Im Bereich "Studienaufbau" innerhalb des Studienganseintrags finden Sie auch Links zu den Studien- und Prüfungsordnungen.)

Prinzipiell würde der Fall ähnlich liegen wie bei dem von Ihnen erwähnten Mitstudenten: wenn Sie die Arbeit erst im Wintersemester abgeben (und der 1.10.2015 ist das Wintersemester, das Sommersemester geht nur bis zum 30.9.) müssen Sie sich für das Wintersemester rückmelden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Zentrale Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
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