Nach juristischem Staatsexamen immatrikuliert bleiben?

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Charlotte W.
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Registriert: Mi 20. Feb 2019, 08:02

Bearbeitet Nach juristischem Staatsexamen immatrikuliert bleiben?

Beitrag von Charlotte W. »

Guten Morgen,

Ich habe kürzlich die schriftlichen Prüfungen für das juristische Staatsexamen abgelegt und werde demnächst mit der mündlichen Prüfung die Staatsprüfung abschließen. Nun frage ich mich, ob ich dennoch für das Sommersemester an der UHH immatrikuliert bleiben darf.

Zum einen weiß ich aktuell noch nicht, ob ich eventuell den Zweitversuch in Anspruch nehmen werde, dann würde ich gerne an den Veranstaltungen des HEX teilnehmen. Zum anderen möchte ich im Sommer in jedem Fall ein Seminar an der Fakultät belegen.
Auch im Falle das ich das Examen nicht schreibe hätte ich gerne weiterhin Zugriff auf die Bibliothek usw. um ein Exposé für meine Promotion zu verfassen (d.h. auch ich kann mich mangels Zulassung noch nicht als Promotionsstudent einschreiben).

Ist es möglich immatrikuliert zu bleiben? Gibt es Probleme, wenn ich mich später entschließe den Zweitversuch nicht wahrzunehmen? Oder kann ich mich dann einfach zum Wintersemester exmatrikulieren?


Vielen Dank und viele Grüße
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Nach juristischem Staatsexamen immatrikuliert bleiben?

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Charlotte,

entscheidend ist der Zeitpunkt der Ausgabe des Abschlusszeugnisses, Sie werden erst dann zum Semesterende automatisch wegen Beendigung des Studiums exmatrikuliert. Wenn die Zeugnisausgabe also nach dem 31.03. erfolgt (so habe ich Sie verstanden), werden Sie frühestens zum Ende des Wintersemesters automatisch exmatrikuliert. In dem Fall können Sie sich einfach für das Sommersemester durch die Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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