Urlaubssemester beim Warten auf BA-Note

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AHermann
Beiträge: 1
Registriert: Fr 15. Mär 2019, 15:02

Bearbeitet Urlaubssemester beim Warten auf BA-Note

Beitrag von AHermann »

Hej zusammen,

ich schließe dieses Semester meinen Bachelor ab, indem ich alle Prüfungen noch im März ablege. Da ich die Note meiner Bachelorarbeit aber noch nicht in diesem Semester, sondern voraussichtlich im Sommersemester 2019 erhalte, habe ich es so verstanden, dass ich bis Bekanntgabe der Note eingeschrieben bleiben muss. Also den Semesterbeitrag noch einmal überweise.

Ich fange allerdings am 1. April einen festen Job an – ist es dann möglich, mich für nächstes Semester beurlauben zu lassen? Ich werde keine Veranstaltungen belegen oder Prüfungen ablegen, sondern warte lediglich noch auf meine letzte Note und mein Zeugnis.

Vielen Dank im Voraus
Alena Hermann
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: Urlaubssemester beim Warten auf BA-Note

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Frau Hermann,

Sie müssen nicht immatrikuliert bleiben, wenn Sie nur noch auf die Eintragung von Noten warten. Sollten Sie jedoch in einer Prüfung durchfallen, wäre die Wiederholung der Prüfung einfacher, wenn Sie noch immatrikuliert sind. Möglich wäre aber auch eine verspätete Rückmeldung gegen Zahlung einer Gebühr, sollten Sie tatsächlich durch eine Prüfung durchfallen.
Relativ bald, nachdem Sie exmatrikuliert sind, wird Ihr Zugang zu STiNE gesperrt - auch dazu erreichen uns oft Anfragen, da Sie nicht sehen, wann die Leistungen eingetragen werden.

Eine Beurlaubung ist nur möglich, wenn es sich um ein Praktikum mit Studienbezug handeln würde. Die Aufnahme einer Arbeit stellt keinen Grund für eine Beurlaubung dar.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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