Studienfachberatungen bei Überschreitung der Regelstudienzeit

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Stephanl
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Bearbeitet Studienfachberatungen bei Überschreitung der Regelstudienzeit

Beitrag von Stephanl »

Hallo,

ich habe den Master Lehramt berufliche Schulen für drei Semester in Vollzeit studiert, danach bin ich in Teilzeit gewechselt.
Jetzt im kommenden Sommersemester 19 studiere ich im dritten Semester Teilzeit,
bin dann also im 6 Semester.
Nun meine Fragen:

Muss ich schon eine Studienfachberatung zum Ende des Sommersemester 19 wahrnehmen, da ich ja die viersemestrige Regelstudienzeit vom Master mit zwei Semestern überschreiten werde?
Oder verlängert sich die Frist für eine Studienberatung um das doppelte, wenn man in Teilzeit eingeschrieben ist?

Wird man angeschrieben von Stine oder dem ZPLA, wenn man eine Studienberatung wahrnehmen muss?

In welchem Semester müsste ich denn spätestens die Studienfachberatungen wahrnehemen?

Danke für die Auskunft. Will auf keinen Fall exmatrikuliert werden.

Viele Grüße
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Campus-Center - BK
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Re: Studienfachberatungen bei Überschreitung der Regelstudienzeit

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Stephanl,

bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Fristen um das Doppelte. Ein Fachsemester entspricht zwei Hochschulsemester. Studierende, die die Regelstudienzeit überschritten haben, müssen innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung durch Lehrende des jeweiligen Teilstudiengangs teilnehmen, wenn sie nicht bis zum Ende dieses Zeitraums zu den noch ausstehenden Prüfungsleistungen angemeldet sind. Hierzu werden Lehramtsstudierende vom ZPLA aufgefordert.

An der Studienfachberatung in dem/ der entsprechenden Teilstudiengang/-gänge sollten Sie auf jeden Fall teilnehmen, da ansonsten die Exmatrikulation erfolgt. Sie können abwarten, aber auch aktiv im entsprechenden Studienbüro nachfragen.

Mit besten Grüßen,
BK
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Stephanl
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Re: Studienfachberatungen bei Überschreitung der Regelstudienzeit

Beitrag von Stephanl »

Hallo,

Danke schonmal.
Wenn sich als Teilzeitstudierender die Fristen verdoppeln, heißt das dann, dass man nach Überschreitung der Regelstudienzeit 4 Semester Zeit hat, bis man eine Studienfachberatung machen muss (und nicht zwei) ?


Viele Grüße
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Campus-Center - BK
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Re: Studienfachberatungen bei Überschreitung der Regelstudienzeit

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Stefanl,

ja, Sie müssen nur bei Ihrer Berechnung mit einbeziehen, dass Sie die ersten drei Semester in Vollzeit studiert haben.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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