Hallo,
ich habe den Master Lehramt berufliche Schulen für drei Semester in Vollzeit studiert, danach bin ich in Teilzeit gewechselt.
Jetzt im kommenden Sommersemester 19 studiere ich im dritten Semester Teilzeit,
bin dann also im 6 Semester.
Nun meine Fragen:
Muss ich schon eine Studienfachberatung zum Ende des Sommersemester 19 wahrnehmen, da ich ja die viersemestrige Regelstudienzeit vom Master mit zwei Semestern überschreiten werde?
Oder verlängert sich die Frist für eine Studienberatung um das doppelte, wenn man in Teilzeit eingeschrieben ist?
Wird man angeschrieben von Stine oder dem ZPLA, wenn man eine Studienberatung wahrnehmen muss?
In welchem Semester müsste ich denn spätestens die Studienfachberatungen wahrnehemen?
Danke für die Auskunft. Will auf keinen Fall exmatrikuliert werden.
Viele Grüße