Nebenfachwechsel

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Cece
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Registriert: Sa 6. Apr 2019, 12:17

Bearbeitet Nebenfachwechsel

Beitrag von Cece »

Guten Tag,

ich studiere im 2. Semester Medien- und Kommunikationswissenschaft und möchte mein Nebenfach wechseln. Wie ich bereits erfahren habe, ist dieser Wechsel zu einem anderen zulassungsbeschränkten Nebenfach als nächstes erst wieder zum WiSe 19/20 möglich. Meine Frage ist nun aber, wie dieser Wechsel dann genau erfolgt? Welche Fristen und Vorgehensweisen gibt es zu beachten?

Zudem würde ich mir gerne das erste Semester meines alten Nebenfachs Jura anrechnen lassen. Ich habe nämlich im WiSe 18/19 die Veranstaltungen im Bereich Zivilrecht besucht und diese auch mit einer Klausur abgeschlossen. Ist es möglich mir das Semester im Bereich Studium generale anrechnen zu lassen?

Vielen Dank im Voraus!
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Nebenfachwechsel

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) Cece,

wenn das Nebenfach nicht zulassungsfrei ist, müssen Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. – 15.07.) online für das Nebenfach bewerben. Nutzen Sie dazu bitte die Onlinebewerbung in Ihrem STiNE-Account und suchen Sie im Studienangebot Ihr gewünschtes Nebenfach. Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist und Sie einen Studienplatz in Ihrem gewünschten Nebenfach erhalten, werden Sie in das „neue“ Nebenfach umgeschrieben, andernfalls bleiben Sie im „alten“ Nebenfach eingeschrieben.

Zur Anrechnung Ihrer Leistungen im „alten“ Nebenfach, finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... muk-02.pdf)Ihres Hauptfaches folgende Information dazu: „Es sind Lehrveranstaltungen zu belegen, die im Vorlesungsverzeichnis für den Curricularbereich Studium Generale gekennzeichnet sind.“ – Das wird vielleicht nicht zutreffen. Aber weiterhin steht dort: „Andere Module und Lehrveranstaltungen können auf Antrag an den Prüfungsausschuss […] im Curricularbereich Studium Generale angerechnet werden.“ Sie sollten also zunächst in Ihrem STiNE-Account prüfen, ob die damalige Veranstaltung für den Curricularbereich Studium Generale gekennzeichnet war und falls nicht, einen Antrag zur Anerkennung an den Prüfungsausschuss stellen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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