Hallo,
ich habe eine generelle Frage zur Exmatrikulation.
Wenn ich mich zum 30.Juni 2019 exmatrikuliere, war ich ja genau das halbe Semester eingeschrieben.
Ist es möglich, daher die halbe oder zumindest einen Anteil der Semestergebühr zurückerstattet zu bekommen?
Falls ja: An wen muss man diesen Antrag stelle? Oder geht das automatisch?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Luisa