Prüfungsleistungen und Semesterbeitrag während eines Auslandssemesters

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alissa.muench
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Registriert: Do 16. Mai 2019, 11:53

Bearbeitet Prüfungsleistungen und Semesterbeitrag während eines Auslandssemesters

Beitrag von alissa.muench »

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter folgender Web-Adresse https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html wird aufgeführt, dass der Semesterbeitrag auch während eines Auslandssemesters gezahlt werden muss. Ich interessiere mich für den Internationalen Bachelorstudiengang Ostasien mit dem Schwerpunkt Koreanistik, wozu auch ein Nebenfach gewählt wird.
Bezahle ich während meines (verpflichtenden) Auslandssemesters sowohl die Studiengebühren an der jeweiligen koreanischen Hochschule sowie den Semesterbeitrag an der Universität Hamburg?

Meine zweite Frage bezieht sich auf das Absolvieren von Prüfungsleistungen während des Auslandsaufenthalts. Ist es möglich, währenddessen Kurse (und Prüfungen) für das Nebenfach (natürlich nur nach Absprache mit den jeweiligen Modulverantwortlichen) anrechnen zu lassen? Gibt es da eine generelle Regelung oder ist das je nach Nebenfach und Modul unterschiedlich gehandhabt? Ich habe der obigen Website entnommen, dass eine grundsätzliche Anrechnung während eines Auslandssemesters selbst bei einem Urlaubsantrag möglich ist, bin mir jedoch nicht ganz sicher, ob sich diese Information nur auf das Haupt- oder auch auf das Nebenfach bezieht.
Ich habe mich mit dieser Frage auch an die Fachstudienberatung des Studiengangs des erwähnten Hauptfachs gewendet, da ich mir nicht sicher bin, was die korrekte Anlaufstelle darstellt.

Viele Grüße,
Alissa Münch
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Prüfungsleistungen und Semesterbeitrag während eines Auslandssemesters

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Münch,

Sie bezahlen während des Auslandssemesters in jedem Fall den Semesterbeitrag an der Uni Hamburg, können sich aber die Kosten für das Semesterticket aufgrund von Ortsabwesenheit zurückerstatten lassen, wenn Sie dies wünschen. Die Rückerstattung beantragen Sie über das Studierendenwerk Hamburg. Ob Sie auch an der koreanischen Universität Studiengebühren zahlen müssen, können wir Ihnen nicht beantworten. Mit der Frage wenden Sie sich am besten an das Asien-Afrika-Institut: https://www.aai.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html

Anrechnungen von Leistungen, die Sie im Ausland erbringen sind grundsätzlich auch dann möglich, wenn Sie diese Leistungen während eines Urlaubssemesters erbringen - diese Regelung bezieht sich auch auf das Nebenfach.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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