Hallo,
ich habe meinen Verbesserungsversuch im 1. juristischen Staatsexamen im April geschrieben und habe bis vor kurzem auf die Ergebnisse gewartet. Um nicht exmatrikuliert zu werden, habe ich den Semesterbeitrag für das Wintersemester 15/16 bereits überwiesen, damit ich zur mündlichen Prüfung im Oktober hätte antreten können. Nun werde ich nicht zur mündlichen Prüfung antreten und muss somit auch nicht mehr am Wintersemester teilnehmen. Bekomme ich meinen Semesterbeitrag zurückerstattet, wenn ich mich noch vor dem 1.10.15 exmatrikuliere? Vielen Dank.