Studienfachberatung nach § 3 Absatz 2 PO

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Iridium77
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Registriert: Mi 9. Sep 2015, 14:12

Bearbeitet Studienfachberatung nach § 3 Absatz 2 PO

Beitrag von Iridium77 »

Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich bald die Regelstudienzeit überschreite und noch nicht alle Prüfungen abgeschlossen habe würde ich gerne eine Studienfachberatung nach § 3 Absatz 2 PO in Anspruch nehmen - ich finde dazu allerdings auch hier im Forum keine Informationen.

Muss man sich zu der Studienfachberatung anmelden oder kann dies auch in der "Offenen Sprechstunde der Studienberatung" geklärt werden?

Viele Grüße & besten Dank für die Hilfe
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Studienfachberatung nach § 3 Absatz 2 PO

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Iridium77,

Die nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Studienfachberatung bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester können Sie nicht bei uns in Anspruch nehmen, da diese in Ihrem Fach durchgeführt werden muss. Sie müssen sich dazu also an die Studienfachberater/innen für Ihren Studiengang an Ihrem Fachbereich wenden. Wenn Sie mir schreiben, in welchem Studiengang Sie studieren, kann ich Ihnen noch genauere Informationen dazu geben, wer dafür in Ihrem Studiengang zuständig ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
Iridium77
Beiträge: 2
Registriert: Mi 9. Sep 2015, 14:12

Re: Studienfachberatung nach § 3 Absatz 2 PO

Beitrag von Iridium77 »

Vielen Dank für die freundliche Antwort!

Ich studiere Gymnasiallehramt - ich nehme an der Fachbereich Erziehungswissenschaft ist dann für die Studienfachberatung zuständig? Oder sind das die fachbereiche der Lehrfächer?
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Studienfachberatung nach § 3 Absatz 2 PO

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Iridium77,

Im Lehramt müssen Sie eine Studienfachberatung in allen Teilstudiengängen wahrnehmen, in denen Sie noch Leistungen zu erbringen haben. Sollte nur noch das Abschlussmodul ausstehen, nehmen Sie die Fachberatung in dem Teilstudiengang wahr, in dem Sie das Abschlussmodul ablegen, d.h. Ihre Bachelor- bzw. Masterarbeit schreiben. Eine Liste der in den verschiedenen Teilstudiengängen für die Studienfachberatung zuständigen Stellen bzw. Personen mit Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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