Hallo,
ich bin momentan in der BA-Abschlussphase an der HU Berlin. Ich würde gern danach an die Uni Hamburg wechseln. Ich bin hör- und sehbehindert. Meine Bearbeitungszeit für de BA-Arbeit wird durch einen Nachteilsausgleich verlängert. Dadurch kann ich sie auch später einreichen. Dadurch würde sich auch die Ausstellung des BA-Zeugnisses verzögern. Ggf. wird das Zeugnis erst nach dem ersten Master-Semester ausgestellt.
Meine Frage dazu ist: Kann ich dennoch eine Rückstufung vermeiden, da die Verzögerung behinderungsbedingt wäre?
Herzliche Grüße
Tobias Jakob