Beurlaubung bei Fremdsprachenassistenz

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MonGigi
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Registriert: Do 13. Aug 2015, 13:18

Bearbeitet Beurlaubung bei Fremdsprachenassistenz

Beitrag von MonGigi »

Hallo,

ich werde von Oktober bis Mai als Fremdsprachenassistentin in England arbeiten. Die Zusage vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD) kam vor einigen Wochen. Nun überlege ich, mich zumindest fürs Wintersemester beurlauben zu lassen (wenn ich im Sommersemester zurückkomme, möchte ich dann meine BA schreiben). Im Antrag auf Stine kann man als Begründung einen Auslandsaufenthalt angeben, soll dafür aber eine Bescheinigung der Fakultät oder der ausländischen Hochschule als Nachweis abgeben. Nun habe ich weder das eine noch das andere, da ich an einer allgemeinbildenden Schule arbeiten werde. Kann ich stattdessen einfach die Zusage des PAD als Nachweis anhängen?

Vielen Dank!
MonGigi
Beiträge: 4
Registriert: Do 13. Aug 2015, 13:18

Re: Beurlaubung bei Fremdsprachenassistenz

Beitrag von MonGigi »

...und gleich noch eine Frage dazu:
In der Musikhochschule musste ich mich schon im April fürs Wintersemester zurückmelden und habe vorsichtshalber (weil noch vor der PAD-Zusage) kein Urlaubssemester angegeben. Kann ich gleichzeitig an der Uni beurlaubt und an der Hochschule normal eingeschrieben sein?
Vielen Dank!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Beurlaubung bei Fremdsprachenassistenz

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo MonGigi,

für die Uni Hamburg muss ich Ihre Frage erst klären. Bitte haben Sie ein wenig Geduld - ich melde mich nach der Klärung wieder hier.

Eine Beurlaubung an der Uni Hamburg ist auch dann möglich, wenn Sie an der HfMT nicht beurlaubt sind. Sollten Sie dort auch beurlaubt werden wollen, sollten Sie mit der HfMT klären, ob Sie den Antrag dort auch nach der Rückmeldung noch stellen können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Beurlaubung bei Fremdsprachenassistenz

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo MonGigi,

Ich konnte Ihre Frage jetzt klären: Eine Fremdsprachenassistenz über den Pädagogischen Austauschdienst gilt als Studienaufenthalt im Ausland und ist daher als Beurlaubungsgrund ausreichend.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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