Hallo,
ich werde von Oktober bis Mai als Fremdsprachenassistentin in England arbeiten. Die Zusage vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD) kam vor einigen Wochen. Nun überlege ich, mich zumindest fürs Wintersemester beurlauben zu lassen (wenn ich im Sommersemester zurückkomme, möchte ich dann meine BA schreiben). Im Antrag auf Stine kann man als Begründung einen Auslandsaufenthalt angeben, soll dafür aber eine Bescheinigung der Fakultät oder der ausländischen Hochschule als Nachweis abgeben. Nun habe ich weder das eine noch das andere, da ich an einer allgemeinbildenden Schule arbeiten werde. Kann ich stattdessen einfach die Zusage des PAD als Nachweis anhängen?
Vielen Dank!