Lehramt Grundschule oder Berufsbildende.

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Nenar
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Registriert: Mi 18. Mai 2022, 18:45

Bearbeitet Lehramt Grundschule oder Berufsbildende.

Beitrag von Nenar »

Hallo,
vorerst zu meinen Vorkenntnissen,
Ich habe eine Fachhochschulreife von einem beruflichen Gymnasium Schwerpunkt Informationstechnik, sowie eine abgeschlossene Ausbildung als Chemikantin mit Berufserfahrung von etwas über 3 Jahren.
Welche Möglichkeiten habe ich, Lehramt für Grundschule oder Berufsbildende Schulen zu studieren?
Durch die 3jährige Berufserfahrung nach abgeschlossener Ausbildung qualifiziere ich mich, wenn ich richtig informiert bin, ja für die Teilnahme am Eingangsprüfungsverfahren. Jedoch ist der Hochschulzugang dann nur fachgebunden möglich?
Würde ich den Chemiemeister machen, wäre es jedoch ungebunden mit freier Wahl?
Was für Möglichkeiten gäbe es noch?
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Lehramt Grundschule oder Berufsbildende.

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Nenar,

Sie haben alles richtig verstanden. Mit dem Ablegen der Eingangsprüfung nach § 38 erwerben Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für einen Studiengang an der Uni Hamburg, für den Sie die Prüfung ablegen. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Wunsch haben, den Studiengang zu wechseln, müssten Sie erneut die Eingangsprüfung ablegen. Mit der HZB nach § 37, die Sie durch die Meisterprüfung im Anschluss und aufbauend auf Ihrer Ausbildung erwerben, können Sie sich für jeden Studiengang bewerben, auch bundesweit.

Beim Lehramt an beruflichen Schulen ist eine abgeschlossene Ausbildung in der Regel eine Zugangsvoraussetzung. Die berufliche Fachrichtung ist durch die Ausbildung vorgegeben.

Infos zur HZB nach § 38: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Infos zur HZB nach § 37: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Nenar
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Registriert: Mi 18. Mai 2022, 18:45

Re: Lehramt Grundschule oder Berufsbildende.

Beitrag von Nenar »

Hallo,
vielen Dank für die gut verständliche Antwort. Auch die Links haben sehr weiter geholfen.
Allerdings sind dadurch viele neue Fragen aufgetaucht.
Im Internet konnte ich einsehen, dass der Studiengang Lehramt - Grundschule mit Fach Englisch im letzten Wintersemester ebenfalls einen NC und Wartesemester hatte. Was genau bedeutet das für die "Quereinsteiger", die über andere Eignung als das Abitur das Studium antreten möchten?
Wenn ich Anfang nächsten Jahres durch meine Berufs-ausbildung, sowie -erfahrung den Eignungstest bestehe, wird dann diese Note für den NC gewertet?
Ich hätte ebenfalls die Möglichkeit, vor dem nächsten Wintersemester den Industriemeister zu machen, wie genau sehen die Chancen über diesen Weg aus? Wird irgendein Weg bevorzugt behandelt? Wie groß sind die Chancen im Allgemeinen, einen Studienplatz in diesem Studiengang für das nächste Wintersemester zu ergattern?
Der Studiengang mit Fach Sachkunde z.B. stand dort nach wie vor als zulassungsfrei. Wäre das quasi eine sichere Annahme der Bewerbung, unabhängig des eingeschlagenen Weges oder der Benotung?
Ich hoffe sie können mir weiter helfen. Wenn man nicht mehr die jüngste ist, sind das leider alles sehr wichtige Aspekte.
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Lehramt Grundschule oder Berufsbildende.

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Nenar,

Ihre Bewerbung gelangt mit der Note aus der Eingangsprüfung nach § 38 und mit der Note eines Fortbildungsbildungsabschlusses nach § 37 in die gleiche Vorabquote von mindestens 3 % der Studienplätze für die beruflich Qualifizierten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Hier gibt es keinen Unterschied bei der Frage nach der Zulassungschance. Entscheidend im Zulassungsverfahren ist die Note, mit der Sie und die anderen Bewerber:innen sich parallel für den selben Studiengang bewerben. Eine Zulassung erfolgt auch nur, wenn in allen Teilstudiengängen zugelassen werden konnte. Es reicht hier nicht aus, nur in einem Unterrichtsfach eine Zulassung zu erhalten.

Welche der beiden Hochschulzugangsberechtigungen für Sie die bessere Wahl ist, können nur Sie selbst beantworten. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Sie mit der Eingangsprüfung nach § 38 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erwerben, die Sie nur zu einem Studium des gewählten Studiengangs an der Uni Hamburg berechtigt. Sollten Sie den Lehramtstyp wechseln wollen, müssten Sie eine neue Eingangsprüfung absolvieren.

Mit besten Grüßen,
BK
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