Lieber Thomas Walter,
sie schrieben:
"In der zugehörigen Liste der anerkannten Abschlüsse wird auch
"Erzieher (Staatlich anerkannter) / Erzieherin (Staatlich anerkannte)" genannt (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf).
Personen mit diesem Abschluss, erhalten durch ihn eine
allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und sind somit zum Studium in grundständigen Studiengängen (i.e. Bachelor, Staatsexamen) an der Universität Hamburg berechtigt. .."
Ich muss nun nochmals nachfragen und mich an der Unterhaltung beteiligen.
Das bedeutet dann ja, dass man als staatlich anerkannte Erzieherin zum Studium an der Uni HH berechtigt ist, habe ich das richtig verstanden?
Sollte dies der Fall sein, wäre meine Frage folgende:
Kann ich denn dann studieren was ich möchte oder muss es fachspezifisch zu meinem Ausbildungsberuf passen?
Ich bin nämlich gelernte Erzieherin und arbeite seit 10 Jahren selbstständig als Musikpädagogin mit Kinder. Allerdings würde ich gern Musikwissenschaften studieren.
Mit freundlichen Grüßen
F.