Hallo Sipsapsusu,
Ein Studium an einer deutschen Hochschule ist
in Hinsicht auf eine Bewerbung für Medizin in keinem Fall eine mit einer beruflichen Aufstiegsfortbildung vergleichbare Qualifikation. Mit einer Aufstiegsfortbildung wie einem Meister, einem Fachwirt etc. erwerben Sie eine zweite Hochschulzugangsberechtigung beruflicher Natur. Ein Studium qualifiziert sie zwar unter Umständen auch inhaltlich in Bezug auf den Beruf weiter, ist aber keine berufliche, sondern eine akademische Qualifikation. Daher gelten hier andere Regelungen. Wenn Sie ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, gelten Sie in Hinsicht auf eine Bewerbung für Medizin als Zweitstudienbewerber*in. Dies ist nicht unbedingt ein Vorteil, da an Zweitstudienbewerber*innen nur 3% der Plätze vergeben werden und das Auswahlverfahren grundlegend anders erfolgt als bei einer Bewerbung für Medizin als Erststudium. Zwar spielt Ihre Abiturnote bei der Zweitstudienbewerbung keine Rolle mehr, dafür werden aber Ihre Gründe für das Zweitstudium bewertet. Hier eine ausreichend gut bewertete Begründung zu schreiben, ist nicht ganz einfach. Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Gründen und den Bewertungskriterien finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tudium.pdf Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, fragen Sie am besten direkt bei hochschulstart.de nach (
https://www.hochschulstart.de/startseit ... bersupport), da das Auswahlverfahren für Zweitstudienbewerber*innen zentral durchgeführt wird. Die Hochschulen werden hier nur beteiligt, wenn es um die Erstellung von Gutachten für wissenschaftlichen Gründe geht.
Als Aufstiegsfortbildungen im medizinischen Bereich werden von der Uni Hamburg derzeit die auf der folgenden Liste genannten Fortbildungen akzeptiert:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf Da das Auswahlverfahren für die medizinischen Studiengänge aber derzeit verändert wird, ist die künftige Rolle dieser Fortbildungen bei der Bewerbung derzeit noch nicht klar. Ich gebe Ihnen hierzu hier noch einmal Rückmeldung, sobald diese Rolle geklärt ist. Vorher sollten Sie sich nicht zu tief gehend mit den Fortbildungen befassen, es könnte sein, dass das den Aufwand nicht wert ist.
Zum geänderten Auswahlverfahren ist aber vielleicht folgendes für Sie interessant: Es wird ab dem Verfahren zum Wintersemester 2020/21 eine schulnotenunabhängige Eignungsquote geben, über die 10% der Studienplätze für Medizin vergeben werden. In dieser Quote wird für eine Übergangszeit bis zum Sommersemester 2022 noch die Wartezeit mit relativ hohem Gewicht berücksichtigt werden, was diese Quote für Sie bei einer Wartezeit von derzeit nur 6 Semestern uninteressant macht. Ab dem Wintersemester 2022/23 könnte die Quote für Sie aber interessant sein. Informationen zur Auswahl in dieser Quote finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lstart.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling