Medizin studieren nach Aufstiegsfortbildung

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Sipsapsusu
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Registriert: Do 16. Jan 2020, 19:14

Bearbeitet Medizin studieren nach Aufstiegsfortbildung

Beitrag von Sipsapsusu »

ich habe eine Frage bezüglich der Zulassung zum Studium ohne Abitur.

2016 ging ich mit einem Abitur von 3,0 von der Schule ab. Mir ist bewusst, dass ich mit diesem NC nicht über den normalen Weg in das Studium komme, weshalb ich mich 2018 dazu entschied eine medizinische Ausbildung zu machen.
Momentan befinde ich mich noch in der Ausbildung zur medizinisch-techn. Laborassistentin. Diese werde ich Ende diesen Jahres erfolgreich abschließen.

Danach möchte ich medizintechnische Wissenschaften an der Hochschule in Ulm (Aufbaustudium für medizintechnische Ausbildungsberufe) studieren. Siehe https://www.heidenheim.dhbw.de/studiena ... aften.html

Auf der Seite https://www.praktischarzt.de/blog/mediz ... ne-abitur/ las ich, dass man auch über eine berufliche Aufstiegsfortbildung in das Studium kommt. „Dazu gehört beispielsweise der Meister, der Techniker und der Fachwirt. (…) sowie Personen, die vergleichbare Qualifikationen aufweisen können.“
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Können Sie mir bestätigen, dass das Studium medizintechnische Wissenschaften eine vergleichbare Qualifikation ist?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Medizin studieren nach Aufstiegsfortbildung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Sipsapsusu,

Ein Studium an einer deutschen Hochschule ist in Hinsicht auf eine Bewerbung für Medizin in keinem Fall eine mit einer beruflichen Aufstiegsfortbildung vergleichbare Qualifikation. Mit einer Aufstiegsfortbildung wie einem Meister, einem Fachwirt etc. erwerben Sie eine zweite Hochschulzugangsberechtigung beruflicher Natur. Ein Studium qualifiziert sie zwar unter Umständen auch inhaltlich in Bezug auf den Beruf weiter, ist aber keine berufliche, sondern eine akademische Qualifikation. Daher gelten hier andere Regelungen. Wenn Sie ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, gelten Sie in Hinsicht auf eine Bewerbung für Medizin als Zweitstudienbewerber*in. Dies ist nicht unbedingt ein Vorteil, da an Zweitstudienbewerber*innen nur 3% der Plätze vergeben werden und das Auswahlverfahren grundlegend anders erfolgt als bei einer Bewerbung für Medizin als Erststudium. Zwar spielt Ihre Abiturnote bei der Zweitstudienbewerbung keine Rolle mehr, dafür werden aber Ihre Gründe für das Zweitstudium bewertet. Hier eine ausreichend gut bewertete Begründung zu schreiben, ist nicht ganz einfach. Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Gründen und den Bewertungskriterien finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tudium.pdf Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, fragen Sie am besten direkt bei hochschulstart.de nach (https://www.hochschulstart.de/startseit ... bersupport), da das Auswahlverfahren für Zweitstudienbewerber*innen zentral durchgeführt wird. Die Hochschulen werden hier nur beteiligt, wenn es um die Erstellung von Gutachten für wissenschaftlichen Gründe geht.

Als Aufstiegsfortbildungen im medizinischen Bereich werden von der Uni Hamburg derzeit die auf der folgenden Liste genannten Fortbildungen akzeptiert: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf Da das Auswahlverfahren für die medizinischen Studiengänge aber derzeit verändert wird, ist die künftige Rolle dieser Fortbildungen bei der Bewerbung derzeit noch nicht klar. Ich gebe Ihnen hierzu hier noch einmal Rückmeldung, sobald diese Rolle geklärt ist. Vorher sollten Sie sich nicht zu tief gehend mit den Fortbildungen befassen, es könnte sein, dass das den Aufwand nicht wert ist.

Zum geänderten Auswahlverfahren ist aber vielleicht folgendes für Sie interessant: Es wird ab dem Verfahren zum Wintersemester 2020/21 eine schulnotenunabhängige Eignungsquote geben, über die 10% der Studienplätze für Medizin vergeben werden. In dieser Quote wird für eine Übergangszeit bis zum Sommersemester 2022 noch die Wartezeit mit relativ hohem Gewicht berücksichtigt werden, was diese Quote für Sie bei einer Wartezeit von derzeit nur 6 Semestern uninteressant macht. Ab dem Wintersemester 2022/23 könnte die Quote für Sie aber interessant sein. Informationen zur Auswahl in dieser Quote finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lstart.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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