Lieber Paul77 ,
grundlegend werden alle Bewerber*innen an der Universität Hamburg gleich behandelt, unabhängig davon auf welche Art und Weise Sie Ihre
Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.
Da das
Fachabitur in der Regel nicht zum Studium an der Universität Hamburg berechtigt, werden Sie wahrscheinlich, Ihren
Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung verwenden.
Für die Rangliste der Bewerber*innen, die Grundlage für die Zulassungsentscheidungen ist, macht dies jedoch keinen großen Unterschied. Der einzige Unterschied ist, dass Sie innerhalb der Ranglist mit der Abschlussnote Ihres Bachelorabschlusses gelistet werden und nicht mit der Note des Abiturs.
Darüber hinaus gelten für Sie die gleichen Regelungen wie für alle
Bewerber*innen für einen grundständigen Studiengang (i.e. Bachelor und Staatsexamen) der Universität Hamburg. An der Universität Hamburg gibt es, mit Ausnahme der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, keine Unterscheidung von Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen. Sie können sich also ganz regulär in das erste Fachsemester des Studiengangs
St.Ex. Rechtswissenschaft bewerben.
Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter