Abgeschlossenes Wirtschaftsrechtsstudium an FH

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Paul77
Beiträge: 1
Registriert: Mi 27. Mai 2020, 09:45

Bearbeitet Abgeschlossenes Wirtschaftsrechtsstudium an FH

Beitrag von Paul77 »

Ich besitze dieses Sommer den ‘Bachelor of Law’ und möchte mich gerne bei Ihnen einschreiben bzw. bewerben. Wie wird dies in Ihrem Auswahlverfahren mit berücksichtig, da ich dann einen höheren Bildungsgrad als das einfache Abitur erreicht habe. Ich besitze nur das Fachabitur und werde meinen ‘Bachelor of Law’ voraussichtlich mit der Note 2,3 abschließen.

Danke im Voraus!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Abgeschlossenes Wirtschaftsrechtsstudium an FH

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Paul77 ,

grundlegend werden alle Bewerber*innen an der Universität Hamburg gleich behandelt, unabhängig davon auf welche Art und Weise Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

Da das Fachabitur in der Regel nicht zum Studium an der Universität Hamburg berechtigt, werden Sie wahrscheinlich, Ihren Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung verwenden.

Für die Rangliste der Bewerber*innen, die Grundlage für die Zulassungsentscheidungen ist, macht dies jedoch keinen großen Unterschied. Der einzige Unterschied ist, dass Sie innerhalb der Ranglist mit der Abschlussnote Ihres Bachelorabschlusses gelistet werden und nicht mit der Note des Abiturs.

Darüber hinaus gelten für Sie die gleichen Regelungen wie für alle Bewerber*innen für einen grundständigen Studiengang (i.e. Bachelor und Staatsexamen) der Universität Hamburg. An der Universität Hamburg gibt es, mit Ausnahme der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, keine Unterscheidung von Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen. Sie können sich also ganz regulär in das erste Fachsemester des Studiengangs St.Ex. Rechtswissenschaft bewerben.

Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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