Ich bin 18 und z. Z. Auszubildende im 3. Lehrjahr als Rechtsanwalts und Notarfachangestellte. Ich wollte schon immer Rechtsanwalt werden, habe aber kein Abitur. Ich interessiere mich derzeit anstelle eines Abiturs nach der Ausbildung für eine Weiterbildung zum Rechts-(und ggf. Notar-)fachwirt. Kann ich mit diesen Abschlüssen und Kenntnissen ohne Abitur ein Jurastudenten nachgehen? Wichtig ist mir die Volljuristik und nicht z. B. Wirtschaftsjuristik o. ä.
Vielen Dank für antworten!