Anrechenbarkeit von Beschäftigungsverhältnissen

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Christoph310
Beiträge: 1
Registriert: Mi 9. Dez 2015, 10:22

Bearbeitet Anrechenbarkeit von Beschäftigungsverhältnissen

Beitrag von Christoph310 »

Hallo,

ich würde gerne zum Wintersemester 2016 ein Studium an der Universität Hamburg beginnen, bin mir aber unsicher bzgl. der Dauer meiner bisherigen Berufstätigkeit.

Nach meiner ersten Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker habe ich weitere 6 Monate als Geselle gearbeitet, ich habe dann einen Monat Wehrersatzdienst geleistet und anschließend neben der Schule 10 Monate als Servicemitarbeiter auf 450€ Basis bei EDEKA gearbeitet.

Meine zweite Ausbildung zum Bankkaufmann habe ich im Juli 2014 beendet und arbeite seither als Berater.
Somit käme ich, gerechnet zum März 2016 (Ende der Bewerbungsfrist), auf genau 36 Monate Arbeitszeit.

Kann ich mich mit diese Arbeitserfahrung bewerben oder gäbe es da ein Problem z.B. mit der Anrechenbarkeit meines 450€-Jobs?

Vielen Dank im Voraus :)
Christoph
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Anrechenbarkeit von Beschäftigungsverhältnissen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Christoph,

Als Zeiten der Berufstätigkeit werden weder eine zweite Ausbildung noch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse angerechnet. Daher würden nur Ihre Zeiten als Geselle, der Wehrersatzdienst und Ihre Tätigkeit als Berater berücksichtigt werden können, was aller Voraussicht nach für eine Zulassung zur Eingangsprüfung in 2016 noch nicht ausreichend ist. Sollten Sie noch einmal prüfen lassen wollen, in welchem Umfang Ihre Tätigkeiten angerechnet werden würden, können Sie die Nachweise über Ihre Tätigkeiten auch noch einmal an die auf der folgenden Seite an erster Stelle angegebene Emailadresse senden: http://www.uni-hamburg.de/38

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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