Liebe*r Sekki,
die Ausbildung "Erzieher (Staatlich anerkannter) / Erzieherin (Staatlich anerkannte)" fällt unter die Regelungen für die
Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung.
Da das Abschlusszeugnis Ihrer Ausbildung Ihre Hochschulzugangsberechtigung ist, ist es, wie alle Hochschulzugangsberechtigungen bei einer Bewerbung für einen grundständigen Studiengang (i.e. Bachelor, Staatsexamen), nicht zur Bewerbung, sondern erst zu Immatrikulation bei uns einzureichen.
Sie müssen die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung aber dennoch in der Online-Bewerbung in STiNE innerhalb der Bewerbungsfrist angeben. Der Nachweis muss allerdings, wie bereits gesagt, erst zur Immatrikulation erbracht werden.
Bezüglich der Frage, welche Note Sie STiNE angeben, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Sie können, falls Ihr Zeugnis eine Wortbewertung (z. B. "sehr gut", "gut" etc.) ausweist, die entsprechende Note gemäß der in STiNE im Hinweisfeld genannten Zuordnung angeben ("sehr gut = 1,2 / gut = 2,0 / befriedigend = 3,0 / ausreichend = 3,7).
Weist Ihr Zeugnis ein Punkte-Ergebnis aus, so wird das ausgewiesene Ergebnis von der Universität Hamburg umgerechnet. Dafür muss dem Zeugnis ein Umrechnungsschlüssel der ausstellenden Institution (Kammer o.ä.) beigefügt werden. Geschieht dies nicht, so erfolgt die Umrechnung der Durchschnittsnote nach § 9 UniZS, also nach folgender
Umrechnungstabelle.
Wenn Ihr Zeugnis weder eine Wortbewertung noch ein Punkte-Ergebnis ausweist, müssen Sie entweder "9,9", was für "keine Note vorhanden" steht, angeben oder die Note selber in eine Dezimalnote umrechnen. Bei der letzten Variante wäre zu berücksichtigen, dass Sie diese Dezimalnote später, wenn Sie Ihr Zeugnis einreichen, durch eine zusätzliche Bescheinigung derjenigen Institution, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat, belegen müssen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer
Webseite "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung".
Liebe Grüße
Thomas Walter