Abschlusszeugnis ohne Dezimalnote

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Sekkiuni
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Bearbeitet Abschlusszeugnis ohne Dezimalnote

Beitrag von Sekkiuni »

Hallo
Ich bin staatlich anerkannter Erzieher ud habe die Berechtigung an der Uni Hamburg zu studieren.
Auf meinem Abschluss bzw. Pruefungszeugnis ist die Abschlussnote nicht als Dezimalzahl angegeben.
Ich habe letzteres von menier damaligen Fachschule beantragt. So wie es aussiehtwerde ich es wohl erst nach dem 25.8.
Kann ich mich denn mit dem aktuellen Abschlusszeugnis bewerben, und dann das mit der Dezimalnote nachreichen?

Ich habe in einem anderem Thread gelesen, dass eine Abinote erst nach dem Erhalten einer Zusage nachgereicht werden muss.

Gruss Sekki
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Abschlusszeugnis ohne Dezimalnote

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Sekki,

die Ausbildung "Erzieher (Staatlich anerkannter) / Erzieherin (Staatlich anerkannte)" fällt unter die Regelungen für die Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung.

Da das Abschlusszeugnis Ihrer Ausbildung Ihre Hochschulzugangsberechtigung ist, ist es, wie alle Hochschulzugangsberechtigungen bei einer Bewerbung für einen grundständigen Studiengang (i.e. Bachelor, Staatsexamen), nicht zur Bewerbung, sondern erst zu Immatrikulation bei uns einzureichen.

Sie müssen die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung aber dennoch in der Online-Bewerbung in STiNE innerhalb der Bewerbungsfrist angeben. Der Nachweis muss allerdings, wie bereits gesagt, erst zur Immatrikulation erbracht werden.

Bezüglich der Frage, welche Note Sie STiNE angeben, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Sie können, falls Ihr Zeugnis eine Wortbewertung (z. B. "sehr gut", "gut" etc.) ausweist, die entsprechende Note gemäß der in STiNE im Hinweisfeld genannten Zuordnung angeben ("sehr gut = 1,2 / gut = 2,0 / befriedigend = 3,0 / ausreichend = 3,7).
Weist Ihr Zeugnis ein Punkte-Ergebnis aus, so wird das ausgewiesene Ergebnis von der Universität Hamburg umgerechnet. Dafür muss dem Zeugnis ein Umrechnungsschlüssel der ausstellenden Institution (Kammer o.ä.) beigefügt werden. Geschieht dies nicht, so erfolgt die Umrechnung der Durchschnittsnote nach § 9 UniZS, also nach folgender Umrechnungstabelle.

Wenn Ihr Zeugnis weder eine Wortbewertung noch ein Punkte-Ergebnis ausweist, müssen Sie entweder "9,9", was für "keine Note vorhanden" steht, angeben oder die Note selber in eine Dezimalnote umrechnen. Bei der letzten Variante wäre zu berücksichtigen, dass Sie diese Dezimalnote später, wenn Sie Ihr Zeugnis einreichen, durch eine zusätzliche Bescheinigung derjenigen Institution, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat, belegen müssen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung".

Liebe Grüße
Thomas Walter
Sekkiuni
Beiträge: 3
Registriert: Fr 17. Jul 2020, 00:05

Re: Abschlusszeugnis ohne Dezimalnote

Beitrag von Sekkiuni »

Hallo Thomas Walter

Vielen Dank.
Auf meinem Zeugnis steht folgendes:
Pruefungsfach 1: Note 1
Pruefungsfach 2: Note 3(71%)

1.)
Ich wuerde bei STINE jetzt 2 eintragen, wobei bei der Notenfindung meiner ehemaligen Fachschule vielleicht doch etwas anderes herauskommen koennte.
Falls die Notenfindung eine schlechtere Note als 2 ergeben wuerde, was fuer eine Konsequenz koennte das fuer mich bedeuten?
Ich bewerbe mich im Hauptfach fuer Erziehungs- und Bildungswissenschaften (NC 2,5) und Nebenfach Geschichte und Kultur des vorderen Orients Islamwissenschaften, welcher zukassungsfrei ist.

2.)
Hat der NC bei meiner Art der Bewerbung fuer ein Studium die gleiche Bedeutung wie bei einer Bewerbung mit Abitur oder gelten hier andere Bedingungen?

Gruss Sekki
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Abschlusszeugnis ohne Dezimalnote

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Sekki,

1) Falls die zur Immatrikulation von Ihnen nachgewiesene Note schlechter ist als die Note, die Sie in Ihrer Online-Bewerbung angegeben haben, wird geprüft, ob Sie auch mit dieser schlechteren Note noch eine Zulassung erhalten hätten. Wenn dies der Fall ist, dann ändert sich nichts und Sie sind weiterhin zugelassen.
Hätten Sie mit dieser schlechteren Note allerdings keine Zulassung mehr erhalten, dann erfolgt eine Rücknahme der Zulassung und Sie verlieren damit leider den Studienplatz.
Sie werden also nicht schlechter gestellt, als hätten Sie zur Online-Bewerbung gleich die korrekte Note angegeben.

2) Die NC-Werte funktionieren gleich, unabhängig davon, mit welcher Art von Hochschulzugangsberechtigung Sie sich bewerben. Es macht also hinsichtlich der Ranglisten, auf deren Basis die Zulassung erfolgt, keinen Unterschied, welche Art von Hochschulzugangsberechtigung ein*e Bewerber*in vorlegt. Der einzige Unterschied zu Bewerber*innen mit einem Abitur als Hochschulzugangsberechtigung ist, dass Sie zusätzlich zu der Leistungsrangliste und der Warterangliste noch auf der Rangliste für die Quote für beruflich qualifizierte Bewerber*innen geführt werden (siehe S.5, §5 Abs.4 - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... uhh-49.pdf).

Allgemeine Informationen bezüglich der Funktionsweise der NC-Werte werden auf unserer Webseite zum Thema Numerus clausus ausführlich erläutert.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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