Antritt nach dem Wirtschaftsfachwirt

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eli
Beiträge: 1
Registriert: Mi 8. Apr 2015, 19:31

Bearbeitet Antritt nach dem Wirtschaftsfachwirt

Beitrag von eli »

Hallo,
ich werde nächsten Januar mit meinem Wirtschaftsfachwirt fertig und möchte im Oktober 2016 mit meinem BWL Studium beginnen.
Meine Frage ist, ob ich durch den Fachwirt irgendwelche Vor- oder Nachteile gegenüber FOS- /BOS- oder Gymnasium-Absolventen habe?

Danke schon einmal im Voraus!

Gruß
Eli ;)
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Zentrale Studienberatung - soa
Beiträge: 6
Registriert: Fr 27. Mär 2015, 11:44

Re: Antritt nach dem Wirtschaftsfachwirt

Beitrag von Zentrale Studienberatung - soa »

Hallo Eli,
wenn Sie sich mit Ihrer Fortbildungsprüfung als Wirtschaftsfachwirtin für einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben (§37 HmbHG), greift beim Studienplatzvergabeverfahren eine Vorabquote von 3-10% für Bewerber und Bewerberinnen, die sich über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte bewerben. Ist die Vorabquote nicht voll ausgelastet, entstehen Vorteile, weil der NC-Wert dann innerhalb der Quote möglicherweise niedriger ausfällt, wie im restlichen Vergabeverfahren für den jeweiligen Studiengang. Manchmal ist jedoch die Quote sozusagen "übererfüllt", dann rutscht ein Teil der Bewerbungen der beruflich Qualifizierten in das "normale" Vergabeverfahren mit den Abiturienten. Im idealsten Falle entsteht also ein Vorteil, zumindest entsteht auf alle Fälle kein Nachteil gegenüber denen die sich mit dem klassischen Abitur bewerben.

Zu Ihrer konkreten Nachfrage betreffend FOS/BOS:
die Fachhochschulreife – häufig auch „Fachabitur“ genannt – ist für ein Studium an der Universität Hamburg bis auf eine Ausnahme nicht ausreichend (Ausnahme: Gemeinsam mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (www.haw-hamburg.de) angebotener Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit Bewerbung an der Universität Hamburg).
Hat man aber an der Fachoberschule oder Berufsoberschule eine fachgebundene Hochschulreife oder (mit zweiter Fremdsprache) sogar eine Allgemeine Hochschulreife (also das Abitur) erlangt, kann man sich an der Universität Hamburg bewerben. Allerdings greift bei diesen Abschlüssen bei der Studienplatzvergabe die Vorabquote für beruflich Qualifizierte nicht.
Die Vorabquote greift nur bei den Bewerber und Bewerberinnen die entweder ein Eingangsprüfungsverfahren (§38) absolviert haben, oder die sich mit einer abgeschlossenen Fortbildungsprüfung (§37) bewerben.

Alle Informationen für Ihre Bewerbung mit Fortbildungsprüfung finden Sie hier:
www.uni-hamburg.de/meister
Neben den Zulassungsvoraussetzungen für die Bewerbung sollte man sich gut über die Inhalte des Studienfaches informieren ("Passt dieser Studiengang wirklich zu mir? Oder könnten auch andere Studiengänge infrage kommen?")
Ein Beratungsgespräch (siehe Kontakt) bietet Ihnen die Möglichkeit zur Selbsteinschätzung betreffend der Passgenauigkeit zwischen Neigung, Eignung und den fachlichen Erwartungen an das Studium.
Über die wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge der Universität Hamburg können Sie sich ebenfalls in der ausführlichen Gruppenberatung informieren, für die Sie sich anmelden können:
www.uni-hamburg.de/gruppenberatung

Mit freundlichen Grüßen,
Zentrale Studienberatung
Projekt "Studienorientierung für Berufstätige ohne Allgemeine Hochschulreife"
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