Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Studium Psychologie:Berechtigt der Abschluss einer Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für das Studium?
Vielen Dank und viele Grüße
Sylvia
Unter dem Punkt "Voraussetzungen" finden Sie den Hinweis, welche Fortbildungsprüfungen gemäß § 37 Abs. 1 HmbHG zum Studium in grundständigen Studiengängen berechtigen oder aber Sie schauen in diese PDF, die Fortbildungen aufführt, welche als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt sind: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdfMit der letzten Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) erlangen Berufstätige, die aufbauend auf ihre Berufsausbildung eine entsprechende Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben, mit der Fortbildungsprüfung die Berechtigung zum Studium in grundständigen Studiengängen, d.h. eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).