Zahnmedizin studieren

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Susanna97
Beiträge: 1
Registriert: So 25. Apr 2021, 22:51

Bearbeitet Zahnmedizin studieren

Beitrag von Susanna97 »

Sehr geehrtes Uni Team,

Ich will gerne studieren , habe aber kein Abitur.

Ich habe meine Berufsausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte besonders erfolgreich abgeschlossen (mit einer 1,80 Durchschnitt) und dadurch auch Weiterbildungsstipendium von Zahnärztekammer Hamburg erhalten. Danach habe ich meiner Weiterbildung als ZMP (Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin) angefangen, die Abschlussprüfung wird im November stattfinden.
Ich habe auf Ihrer Homepage gelesen , dass man bei Ihnen auch ohne Abitur , mit einer abgeschlossenen Ausbildung+ 3 Jahre Arbeitserfahrung studieren kann und Fortbildungsprüfung wird d auch als Eingangsprüfung gezählt.

Meine Frage ist ,ob ich auch studieren kann.

Mit freundliche Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zahnmedizin studieren

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Susanna97,

1) Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Wege zum Studium an der Universität Hamburg für beruflich Qualifizierte, d.h. Personen die nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

a) "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung": www.uni-hamburg.de/meister

b) "Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz": https://www.uni-hamburg.de/38

2) Eine Liste aller Fortbildungen, die zum Studium an der Universität Hamburg berechtigen, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf.

Wie Sie sehen können, werden Sie mit Ihrem Abschluss "Zahnmedizinische/-r Prophylaxeassistent/-in (ZMP)" eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erwerben und können sich somit für alle grundständigen Studiengänge (Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge) der Universität Hamburg bewerben.

Bitte lesen Sie sich die detaillierten Bewerbungsinformationen auf unserer Webseite durch, da ein paar Besonderheiten (z.B. Studienfachberatung) bei der Bewerbung mit einer Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung zu beachten sind.

Die Option des Hochschulzugangs über §38 (siehe 1b) ist für Sie irrelevant, da Sie über Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung verfügen werden.

3) Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich noch nicht für das Wintersemester 2021/22 bewerben können, da die allgemeine Regel gilt, dass das Abschlussdatum der Hochschulzugangsberechtigung (also in Ihrem Fall die Fortbildungsprüfung) nicht nach dem Ende der Bewerbungsphase liegen darf und die Bewerbungsphase des Wintersemesters 2021/22 bereits am 31.07.2021 endet.

Sie können sich, wenn Sie Ihre Fortbildung im November 2021 abschließen, frühestens für das Sommersemester 2022 an der Universität Hamburg bewerben.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie nach dem Lesen der verlinkten Informationen noch weitere Fragen haben sollten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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