Fachgebundene Zugangsberechtigung

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Ams
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Registriert: Sa 22. Mai 2021, 17:47

Bearbeitet Fachgebundene Zugangsberechtigung

Beitrag von Ams »

Hallo
Da es bei jeder Universität und in jedem Bundesland anders ist, hier meine Frage:
Reicht eine abgeschlossene, dreijährige Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin mit anschließender sechsjähriger Berufserfahrung (inkl. einem Jahr in der allgemeinen Akutpsychiatrie, plus dreijähriger, berufsbegleitender Ausbildung in der Gestalttherapie) aufgrund der fachlichen Nähe aus, um als beruflich qualifizierte einen fachgebundenen Hochschulzugang zum Studiengang Psychologie zu erlangen?
Teilweise reicht diese fachliche Nähe schon aus, in anderen Fällen muss trotzdem eine Zugangsprüfung abgelegt werden, wie ist das hier?

Herzlichen Dank für die Antwort und freundliche Grüße,
A. Mödlinger
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Fachgebundene Zugangsberechtigung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo A. Mödlinger,

In Hamburg reicht eine Ausbildung mit fachlicher Nähe zum Studiengang nicht als Zugangsvoraussetzung aus.

Es gibt an der Uni Hamburg einen Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur durch eine Eingangsprüfung, der für alle Studiengänge gilt. Dafür müssen Sie allerdings drei Jahre Berufstätigkeit nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung mitbringen. Weiterführende Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html und in der folgenden Broschüre: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.pdf

Eine weitere Möglichkeit ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen erwirbt man eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html Auf der Seite finden Sie rechts unten verlinkt auch eine Liste der anerkannten Fortbildungen - für Sie kämen z.B. die Fortbildungen zur/zum Fachgesundheits- und -krankenpfleger*in in Frage.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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